3614/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.09.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Aussetzung der Zulassung von Asylanträgen in Österreich
Die Austria Presse Agentur berichtete am 14.09.2023 über die Fluchtrouten nach Europa. Demnach gewinnt die Route übers Mittelmeer an Bedeutung. Laut Frontex sind allein im August 56.900 Menschen „irregulär“ nach Europa gekommen – in den ersten acht Monaten des Jahres seien es insgesamt fast 114.300 gewesen, davon die Hälfte über das zentrale Mittelmeer.
Im Vergleich zur Vorjahresperiode (Jänner - August 2022) sei die Zahl der Überquerungen um 18 Prozent angestiegen. Besonders stark war der Anstieg im zentralen Mittelmeer (+ 96 Prozent) und im westlichen Mittelmeer (+ 14 Prozent, vorrangig nach Spanien).
Österreich ist daher in den letzten acht Jahren zweimal von einer regelrechten neuen Völkerwanderung heimgesucht worden. Das Jahr 2015, das wir alle noch in unangenehmer Erinnerung haben und in dem es 88.000 Asylanträge gegeben hat, wurde vom Jahr 2022 mit 112.000 Asylanträgen sogar noch in den Schatten gestellt.
Von Asyl, also dem Schutz individuell verfolgter Einzelpersonen, kann hier keine Rede mehr sein, sondern von einer neuen Völkerwanderung und von organisierter Schlepperkriminalität, die aufgrund einer mut- und willenlosen Regierungspolitik ein Geschäft mit der Armut von Menschen macht.
Alleine im Zeitraum von 2020 bis Juli 2023 wurden fast 200.000 Asylanträge in Österreich gestellt.[1] Zum Stichtag 1. Juli 2023 befanden sich 83.126 Personen in Grundversorgung.[2] In den Jahren 2020 bis 2022 wurden insgesamt rund 190.000 Ausweise und Dokumente (grüne, weiße, blaue und graue Karten) ausgestellt, die im Zuge eines Asylverfahrens zur Anwendung kommen.[3] Bei den Dublin-In- und Dublin-Out-Verfahren fällt auf, dass Österreich als Binnenland deutlich mehr Migranten von anderen Staaten zurückgeschickt bekommt als es umgekehrt Migranten in andere Staaten zurückschickt. Abschiebungen von illegalen Migranten aus den Top-Herkunftsstaaten in der Asylstatistik finden praktisch kaum statt.
Die EU hat ein völlig dysfunktionales Asylrecht mit massiv negativen Auswirkungen auf Österreich, das es jedem auf der Welt ermöglicht, einzureisen und einen Asylantrag zu stellen. Daher wird dieses Asylrecht seit langem missbraucht, um auch ganz ohne Schutzbedürfnis einzuwandern. Die Hilflosigkeit der EU in Migrationsfragen zeigt sich ganz offen, die Verhandlungen zur Reform des EU-Asylsystems sind gescheitert. Das Asyl- und Migrationspakt ist nur ein Zwangsverteilungssystem von illegalen Migranten zum Nachteil Österreichs. Bundesminister Karner stimmt dem allen bedingungslos zu.
Es bedarf dringend einer klaren Trennlinie zwischen Asyl und Zuwanderung – nachweislich, nachhaltig und konsequent. Die Deattraktivierung Österreichs als Zielland für die neue Völkerwanderung kann letztendlich nur durch einen sofortigen Asylstopp gewährleistet werde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.