3616/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.09.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Thomas Spalt

und weiterer Abgeordneter

betreffend Maßnahmen zur Attraktivierung der ehrenamtlichen Tätigkeit in Chören und Musikkapellen sowie Erhöhung der Bundesförderungen

 

 

Den Chören, Musikkapellen, Orchestern etc. kommt in Österreich eine herausragende Bedeutung zu. Diese sind aus dem gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben unserer Städte und Gemeinden nicht wegzudenken und maßgeblicher Bestandteil der Heimat- und Brauchtumspflege.

 

In Österreich gibt es mehr als 2100 Musikkapellen, über tausend Jugendorchester mit mehr als 143.000 aktiven Musikerinnen und Musikern. Dazu kommen noch über 80.000 Jugendliche, die im Rahmen der Österreichischen Blasmusikjugend ebenso einen wertvollen Beitrag für das kulturelle Leben in den jeweiligen Städten und Gemeinden leisten.

 

Die letzten Jahre, die von enorm gestiegenen Energiepreisen und extrem hoher Inflation geprägt waren, belasten insbesondere auch die in erster Linie ehrenamtlich tätigen Musikvereine, wie einem bereits im November des Vorjahres von Seiten des Österreichischen Blasmusikverbandes an Staatssekretärin Andrea Mayer sowie zur Information an die Kultursprecher der im Nationalrat vertretenen Parteien entnommen werden kann:

 

Die in diesem Jahr entstandene Explosion der Preise, besonders der Energiekosten, stellt viele Musikvereine vor eine enorme finanzielle Herausforderung. Es müssen nun dementsprechende Mittel dafür in die Hand genommen werden, die in der Kernarbeit der Vereine, der Jugendarbeit, und in der musikalischen Weiterentwicklung, fehlen und längerfristig auch die Aus- und Weiterbildung beeinflussen werden.

 

Die Musikvereine finanzieren sich im österreichweiten Schnitt zu 25 Prozent aus öffentlichen Förderungen (primär Gemeinden, Länder). Der große Teil von 75 Prozent wird durch selbst erwirtschaftete Mittel aus ihrer ehrenamtlichen Arbeit (Konzerte, Veranstaltungen,…) aufgebracht. Dies ist ein riesengroßer Einsatz, der für die Aufrechterhaltung unserer Blasmusikkultur aufgewendet werden muss.

 

In einem weiteren Schreiben der Präsidenten des Chorverbandes Österreich sowie des Österreichischen Blasmusikverbandes vom März dieses Jahres an Vizekanzler Werner Kogler, Staatssekretärin Andrea Mayer sowie die Kultursprecher der im Parlament vertretenen Parteien wird einmal mehr auf die teils schwierige Situation der Vereine und insbesondere auch auf den durch die Corona-Auswirkungen vermehrten Mangel an in erster Linie unentgeltlich tätigen Funktionären wie folgt aufmerksam gemacht:

 

Bei den Chören und Musikkapellen wird die kulturelle und pädagogische Leistung überwiegend im Zuge von ehrenamtlicher Arbeit erbracht. Die Sänger:innen, Musiker:innen, aber auch die Funktionär:innen, die für die Organisation, die Struktur der Vereine und Verbände, und damit für die notwendigen Rahmenbedingungen sorgen, sind durchwegs unentgeltlich tätig. Sie tragen damit in hohem Maße dazu bei, dass Musikvereine und Chöre regelmäßig proben und auftreten können und dass alle notwendigen Ressourcen vorhanden sind.

 

Aus den dargelegten Gründen bedarf es aus Sicht der Verbände, wie diese weiter ausführen, „dringend Maßnahmen, die die ehrenamtliche Funktionärstätigkeit fördern.“ Unter anderem wird in diesem Zusammenhang die sogenannte PRAE (Pauschale Reise- und Aufwandsentschädigung für Sportvereine) angeführt, die nach Meinung der Verbände auch für Kulturorganisationen und deren Mitglieder anwendbar sein sollte, und eine derzeit bestehende, nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung geortet.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einerseits die Förderungen aus Bundesmitteln für die heimischen Musikverbände ab dem Jahr 2024 entsprechend zu erhöhen sowie dem Nationalrat ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung und Attraktivierung der ehrenamtlichen Tätigkeit in den Musikvereinen, Chören und Musikkapellen zuzuleiten.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung dieses Antrages an den Kulturausschuss ersucht.