3618/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.09.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Christian Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Schluss mit der Steuergeldverschwendung! Es braucht eine Reform der Entwicklungshilfe
Das hart erwirtschaftete Steuergeld der Österreicher wird jedes Jahr in Milliardenhöhe ins Ausland transferiert und kommt dabei mitnichten den Interessen unserer Landsleute zugute. Vielmehr werden internationale Organisationen, NGOs und fragwürdige Regime weltweit finanziert, wobei kein Mehrwert für die Republik entsteht. Allein „2022 leistete Österreich den vorläufigen OECD-Daten zufolge Beiträge in Höhe von 1.034,3 Millionen Euro für bilaterale und 727,9 Millionen Euro für multilaterale Entwicklungszusammenarbeit.“[1] In der Budgetbeilage 2023 „Entwicklungszusammenarbeit“ wird festgehalten:
Für das Jahr 2023 wurde eine Gesamt-ODA (Official Development Aid) in Höhe von 4.116,0 Mio. € erwartet. Das bedeutet mehr als eine Verdreifachung der österreichischen ODA-Leistung von 2021.[2]
Darin enthalten ist ein Schuldennachlass für den Sudan in der unfassbaren Höhe von 2,5 Milliarden Euro.
Wenn man bedenkt, mit welchen Kostenexplosionen die eigene Bevölkerung zu kämpfen hat, sind diese Summen nicht zu rechtfertigen. Während in Österreich aufgrund der falschen Corona-, Sanktions- und Klimapolitik der schwarz-grünen Bundesregierung eine Rekordinflation eingesetzt hat, sich viele Österreicher ein sorgenfreies Leben nicht mehr leisten können, werden von ebendieser Regierung hunderte Millionen Euro leichtfertig ins Ausland transferiert. In diesem Zusammenhang ist anzuführen, dass die konkreten Zwecke und Endempfänger dieser Gelder sehr oft nicht transparent gemacht werden. Im Gegenteil: Diese Mittel drohen im Verwaltungsapparat von NGOs zu versickern oder bei autoritären Regimen zu landen.
Fehlende Transparenz und mangelnde Zweckdienlichkeit begleiten die österreichische Entwicklungshilfe. Diesen Sommer ist erneut offenkundig geworden, wie schlecht österreichisches Steuergeld im Rahmen der Entwicklungshilfe investiert wird.
Vergegenwärtigt man sich allein die Liste jener afrikanischen Länder[3], welche seit 2020 einem Militärputsch zum Opfer gefallen sind, so wird offenbar, dass in sämtliche dieser Staaten – mit der Ausnahme von Gabun – österreichisches Steuergeld über sogenannte Entwicklungshilfe offensichtlich ohne Erfolg, ohne positive Wirkung versickert ist – und zwar in Millionenhöhe. Hervorzuheben ist Burkina Faso, ein Schwerpunktland der österreichischen Entwicklungshilfe, welches nahezu 100 Millionen Euro erhalten hat.[4] Für eine prosperierende Entwicklung sorgten diese Investitionen im „Land der aufrichtigen Menschen“ freilich nicht, der Staat ist nicht nur von zwei Militärputschs, sondern auch weitgehendem territorialen Kontrollverlust gekennzeichnet. Ein anderes Schwerpunktland der österreichischen Entwicklungshilfe, Äthiopien, wird mit Anfang des nächsten Jahres gar Mitglied des BRICS-Bündnisses und setzt damit ein klares Zeichen gegen die Afrikapolitik europäischer Staaten.[5] Dies sind lediglich zwei Beispiele dafür, wie verschwenderisch und, in Kategorien der Realpolitik gedacht, sinnlos Gelder der österreichischen Entwicklungshilfe in Millionenhöhe versickern.
Es ist nicht akzeptabel, dass Milliardensummen an Steuergeldern über den gesamten Globus verteilt werden, während längst notwendige Maßnahmen gegen die Teuerung im eigenen Land ausbleiben. Die bisherige Entwicklungshilfe gleicht einer gewaltigen Steuergeldverschwendung. Es ist dringender Reformbedarf gegeben.
Zu guter Letzt ist anzumerken, dass es längst eine Selbstverständlichkeit sein sollte, dass keine Millionenbeträge an österreichischem Steuergeld anderen Staaten zur Verfügung gestellt werden sollten, welche nicht einmal dazu bereit sind, ihre eigenen Bürger, die illegal nach Österreich eingereist sind, zurückzunehmen. Dies sollte eine Mussbestimmung bei der Vergabe von Entwicklungshilfe sein.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine grundlegende Reform der Entwicklungshilfe anhand folgender sieben Prinzipien vorzunehmen:
1) Entwicklungshilfe muss situationsangepasst sein, d.h. die Zurverfügungstellung von Hilfsgeldern muss von der ökonomischen Lage in Österreich selbst abhängen. Insofern unsere Heimat vor belastenden wirtschaftlichen Herausforderungen steht, ist die Genesung unserer Volkswirtschaft und das Wohlergehen unserer Bürger stets prioritär zu behandeln.
2) Entwicklungshilfe muss gezielte Hilfe sein: Kein Gießkannenprinzip, sondern die Setzung regionaler Schwerpunkte, welche nachhaltig im Fokus stehen sollen. Inhaltlich ist ein klarer Fokus auf den Ausbildungs- bzw. Bildungsbereich zu legen, von der Grundschule über duale Bildungsmöglichkeiten bis zur Ausbildung von Fachkräften.
3) Die Zurverfügungstellung von Entwicklungshilfe soll einen positiven Beitrag zu den zwischenstaatlichen Beziehungen der Empfängerländer und der Republik Österreich leisten, insbesondere die Wirtschaftsbeziehungen sollen von einer derartigen Kooperationsform profitieren.
4) Entwicklungshilfe muss Output-orientiert sein: Es handelt sich um Geld der österreichischen Steuerzahler, welches nicht ergebnislos, erfolgslos an allen Ecken und Enden des Planten versickern soll. Deswegen sind umfassende Evaluierungen, insbesondere eine Beurteilung der Relation zwischen Aufwand und Ergebnissen, und absolute Transparenz im Rahmen der Entwicklungshilfe unabdingbar.
5) Die Mittel der Entwicklungshilfe dürfen nicht bedingungslos verschenkt werden, vielmehr sollen diese einem Interessenausgleich dienen: Die Empfängerländer haben Fortschritte bei der Demokratieentwicklung, insbesondere im Umgang mit der parlamentarischen Opposition, sowie im Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Korruption zu leisten.
6) Länder mit höheren Militärausgaben dürfen kein Zielland unserer Entwicklungshilfe sein.
7) Die Zurverfügungstellung von Mitteln im Rahmen der Entwicklungshilfe ist an die Bedingung zu knüpfen, dass die Empfängerländer all jene Migranten zurücknehmen, welche illegal nach Österreich eingewandert sind und kein Recht darauf haben, in Österreich zu verweilen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Entschließungsantrag dem Außenpolitischen Ausschuss zuzuweisen.
[1] https://www.entwicklung.at/ada/oeffentliche-entwicklungshilfeleistungen
[2] https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2023/beilagen/Entwicklungszusammenarbeit_2023.pdf, S. 5
[3] Burkina Faso, Gabun, Guinea, Mali, Niger, Sudan und Tschad
[4] https://www.entwicklung.at/projekte/alle-projekte?tx_mmcprojectlist_projectlist%5B%40widget_0%5D%5BcurrentPage%5D=1&tx_mmcprojectlist_projectlist%5Bcontroller%5D=Project&tx_mmcprojectlist_projectlist%5BcurrentPage%5D=3&tx_mmcprojectlist_projectlist%5BdemandListFilter%5D%5Bactive%5D=0&tx_mmcprojectlist_projectlist%5BdemandListFilter%5D%5Bcountry%5D=29&tx_mmcprojectlist_projectlist%5BdemandListFilter%5D%5BsearchTerm%5D=&tx_mmcprojectlist_projectlist%5BdemandListFilter%5D%5Btopic%5D=&tx_mmcprojectlist_projectlist%5B__trustedProperties%5D=%7B%22demandListFilter%22%3A%7B%22searchTerm%22%3A1%2C%22country%22%3A1%2C%22topic%22%3A1%2C%22active%22%3A1%7D%7D78aaf3c7f06b04e1766c43f0bc4a03d5606ad34f&cHash=18bc27e4c9732905d2538a5d49a02830
[5] https://www.handelsblatt.com/politik/international/brics-gruppe-beschliesst-erweiterung-um-sechs-laender/29351372.html