3620/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.09.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Keine absurden Verschärfungen beim Führerschein durch die 4. EU-Führerscheinrichtlinie
Bereits im Frühjahr dieses Jahres wurden absurde Änderungen beim Führerschein durch Pläne der EU bekannt. So waren verpflichtende Fahrtauglichkeitsüberprüfungen und eine Führerscheinbefristung ab einem Alter von 70 Jahren angedacht. Laut Kronen Zeitung vom 18. September 2023 waren diese Pläne jedoch nur die Spitze von absurden Verschärfungen, die die EU plant. In ihrer Online-Ausgabe schreibt die Krone:[1]
Der „Krone“ liegt die Liste vor, die beweist, wie radikal bei Autolenkern und bei Führerscheinen eingegriffen werden soll. […]
Hier die zentralen Punkte, die bereits vor der Abstimmung für Widerstand sorgen:
· Für alle Autos über 1,8 Tonnen (das betrifft jeden größeren Mittelklassewagen bis hin zu SUV) reicht der Führerschein der Kategorie B nicht mehr. Eine neue Kategorie B+ soll eingeführt werden, die einer eigenen Prüfung bedarf. Diese Klasse darf erst ab 21 Jahren gefahren werden.
· Geplant ist eine Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung, gestaffelt nach Alters- und Führerscheinklassen. So sollen Führerscheinneulinge nicht schneller als 90 km/h fahren dürfen. Dasselbe gilt für Senioren ab 70 Jahren.
· Ein Arztbesuch soll vor der Führerscheinverlängerung Pflicht werden.
· Die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen für die Führerscheinklassen A und B soll kommen. Dann sind nur mehr generell 110 km/h erlaubt
· Für die Klasse A1 (Mopeds) gibt es den Schein erst ab 18 Jahren
· Die Gültigkeitsdauer der Führerscheinklassen A und B wird von 15 auf 10 Jahre reduziert. Für eine Verlängerung muss der Lenker zum Arzt.
· Ab 60 Jahren wird der Führerschein nur noch für sieben Jahre ausgegeben, ab 70 Jahren nur noch für fünf Jahre und ab 80 Jahren muss alle zwei Jahre erneuert werden.
· Ein europaweit einheitliches Strafpunktesystem soll kommen, um die vielen ungestraften Verkehrssünder zu erwischen.
· Der L17-Führerschein soll gestrichen werden.
· Ein Nachtfahrverbot für Fahranfänger sollen die Mitgliedsstaaten ermöglichen. So können Neulinge etwa zwischen 22 und 5 Uhr nicht mehr fahren.
· Zur Vereinfachung der Anerkennung der Führerscheine zwischen den Mitgliedstaaten schlägt die Kommission - als Weltneuheit - die Einführung eines digitalen Führerscheins vor. Mittels Chip können so alle Vergehen geahndet werden und EU-weite Fahrverbote ausgesprochen werden. 40 Prozent der Übertretungen werden laut EU nicht geahndet.
· Erfahrene Autolenker sollen dennoch zu verpflichtenden Auffrischungskursen
· In den Schulen wird das Pflichtfach Verkehrssicherheit eingeführt. Zudem sollen die Schüler dazu angehalten werden, ihren Energieverbrauch im Verkehr zu senken und auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel umzusteigen.
· Für die Fahrschulen gilt - Zitat: „Die Fahrausbildung soll dazu führen, dass die Emissionen durch umweltbewusstes Fahren verringert werden.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, sicherzustellen, dass es zu keinen absurden Verschärfungen beim Führerschein durch die 4. EU-Führerscheinrichtlinie kommt.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.