3625/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.09.2023
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,
Genossinnen und Genossen
betreffend Sonderzinssatz für Kontoüberziehungen
Aufgrund der Teuerungen und der seit Jahren anhaltenden hohen Inflation sind viele Konsument:innen auf kurzfristige Konsumkredite und Kontoüberziehungen (Kredit- bzw. Rahmeneinräumung am Girokonto) angewiesen, um sich das tägliche Leben finanzieren zu können. Die Zinsen für Kontoüberziehungen betragen im Schnitt zwischen 6,8 und 13 % (derzeit über 11%). Dies zeigt sich unter anderem durch die merkliche Erhöhung der Nachfrage nach Konsumkrediten im ersten Quartal dieses Jahres (2023). Die laufenden Kosten werden durch einen Konsumkredit oder auch durch die Überziehung des Kontos beglichen, womit eine Schuldenspirale verbunden ist. Ohne gravierende Veränderungen der Fix- und Lebenskosten ist ein Entkommen aus der negativen Finanzsituation nicht zu bewerkstelligen. Ein gravierendes Problem dabei ist, neben der prinzipiellen Angewiesenheit der Menschen auf zusätzliches, geliehenes Geld, der Umstand, dass Kontoüberziehungen mit höheren Zinssätzen als Konsumkredite versehen sind, sie jedoch aus unterschiedlichen Gründen, gerade von Menschen mit flexiblen oder geringen Einkommen als Alternative zum Konsumkredit gewählt werden (müssen). Das ist im Vergleich zu den Kreditzinsen zu hoch; vor allem da es für Guthaben bei Gehaltskonten lediglich Zinsen von durchschnittlich 0,01% gibt. Die Zinsen für Kontoüberziehungen sollten aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht mehr als 5% betragen. Ziel muss es sein, dass dieses Zinsniveau bei Kontoüberziehungen von 5% dauerhaft beibehalten wird, dies wäre eine tragbare Regelung für Konsument:innen und den Banken
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden aufgefordert dem Nationalrat so rasch als möglich eine gesetzliche Regelung für Zinsen bei Kontoüberziehungen vorzulegen. Wenn schon die Banken das nicht selbst veranlassen, bedarf es eines staatlichen Eingriffes, damit die Zinsen für Kontoüberziehungen in einem angemessenen Verhältnis zwischen Verzugszinsen zu Marktzinsen stehen. Anzustreben ist ein Zinssatz in der Höhe von 5 %.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.