363/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der UVP

 

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein immens wichtiger Vorgang bei Bau- und Infrastrukturprojekten, welcher einerseits Gefahren für Natur und Gesundheit evaluieren und verhindern soll und andererseits die Akzeptanz von wirtschaftlich bzw. gesellschaftlich wichtigen Projekten und Infrastrukturen gewährleistet. Allerding gibt es in der Praxis vor allem bei der Verfahrensdauer Probleme.

Dem 2018 beschlossenen Standortentwicklungsgesetz geht laut Vorblatt folgende Problemanalyse voraus: "Um die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes hochzuhalten und eine nachhaltige gedeihliche Entwicklung sichern zu können, werden umfassende Investitionen in den Wirtschafts-, Industrie-und Infrastrukturstandort Österreich benötigt. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass Investoren möglichst rasch Planungs- und Rechtssicherheit in Bezug auf die Umsetzbarkeit ihrer Vorhaben in Österreich erlangen." Das Ziel des Gesetzes war klar definiert: "Mit dem Standort-Entwicklungsgesetz soll daher festgeschrieben werden, dass einzelnen Vorhaben, die der Entwicklung bzw. der Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreichs in außerordentlichem Maße dienen, das be­sondere Interesse der Republik bestätigt werden kann, um daran besondere verfahrensbeschleunigende Maßnahmen in anderen Materiengesetzen knüpfen zu können."

Allerdings hat das Gesetz nicht zu einer signifikanten Verkürzung geführt, da begleitenden Maßnahmen gefehlt haben. Dazu gehören vor allem die nötige Ressourcenausstattung der Behörden sowie die zur Verfügung stehenden Gutachter_innen, um schnelle, qualitativ hochwertige und wissenschaftlich fundierte Verfahren zu gewährleisten, welche die Gesundheit und den Schutz der Bevölkerung, die Natur und Ökosysteme gewährleisten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert begleitende Maßnahmen zu ergreifen, um UVP Verfahren effektiver und effizienter zu machen. Diese Maßnahmen sollen jedenfalls folgende Punkte beinhalten:

1.    Verbesserung der Ausstattung der UVP-Behörden mit mehr Ressourcen, insbesondere mit mehr Amtssachverständigen, um Verzögerungen bzw. ausufernde Verfahrenskosten durch Heranziehung von Privatgutachter_innen zu vermeiden. 

2.    Mehr Mittel für professionelle Verfahrensbegleitung (Kommunikation und Partizipation) für reibungslose Prozesse mit klar definierten Möglichkeiten und Regeln für alle Beteiligten. 

3.    Stärkung der Ressourcen des Bundesverwaltungsgerichtes, dem durch die Regelung des Übergangs der Entscheidungspflicht auf das Bundesverwaltungsgericht bei Säumnisbeschwerden nach Ablauf der Entscheidungsfrist, zusätzliche bzw. inhaltlich umfangreichere Verfahren zukommen könnten.

4.    Dem Umweltausschuss ist jährlich darüber zu berichten, wie sich die Dauer der UVP Verfahren nach der Einführung des Standortentwicklungsgesetzes entwickelt hat." 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.