3635/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.10.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Umsetzung der UN-BRK-Handlungsempfehlungen im Bildungsbereich

 

Österreich hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2008 ratifiziert und sich - unter Erfüllungsvorbehalt - zu deren Umsetzung verpflichtet (1). Am 22. und 23. August eine Staatenprüfung Österreichs vor den Vereinten Nationen in Genf statt, bei der deutlich wurde, wie sehr Österreich bei der Umsetzung der UN-BRK in Verzug ist. Im Anschluss an die zwei Ausschusstage wurden Abschlussbemerkungen der UN veröffentlicht, in dem sowohl die positiven wie auch die negativen Aspekte beleuchtet werden. Der Abschlussbericht zeigt, dass Probleme die positiven Aspekte bei weitem überwiegen. Insbesondere im Bildungsbereich wird Österreich stark kritisiert, hier wird sogar explizit von Rückschritten gesprochen. Der Ausschuss sei über folgende Umstände "ernsthaft besorgt" über (2):

 

An diese Kritik anschließend empfiehlt der Fachausschuss Österreich für den Bereich inklusive Bildung unter anderem (2): 

 

Da es sich bei dem Bericht des Fachausschusses um verbindliche Empfehlungen handelt (3), hat Österreich bis zur nächsten Staatenprüfung 2030 Zeit, diese umzusetzen.

 

  1. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006062
  2. https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/UN-Behindertenrechtskonvention.html
  3. https://www.behindertenrat.at/staatenpruefung-2023/

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, einen den Zuständigkeiten des BMBWF entsprechenden verbindlichen Stufenplan zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschusses zu Artikel 24 der UN-BRK zu entwickeln und dem Nationalrat ehestmöglich vorzulegen."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.