3640/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.10.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Petra Tanzler, Michael Seemayer,

Genossinnen und Genossen

Betreffend: Volle Entlohnung für neue Berufsschullehrer: innen in den Einführungswochen

Nachdem sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt hat, den Quereinstieg als Lehrer:in attraktiver zu gestalten, wurden im Laufe der letzten Monate mehrere Maßnahmen gesetzt. Eine dieser Maßnahmen betraf die Änderung des Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 (LVG) im Zuge der Dienstrechtsnovelle 2022[1]. Konkret geht es um die Entlohnung während der verpflichtend zu absolvierenden „Einführungswochen“. In dieser Zeit besuchen angehende Lehrer*innen (vor Beginn des Schuljahres aber nach Beginn ihres Dienstverhältnisses) Lehrveranstaltungen der Pädagogischen Hochschule zur Einführung ins Schulwesen (§3 Abs 12 LVG). Da Berufsschulen „berufsbildende Pflichtschulen“ sind und die Bezahlung für alle Schularten gleicht ist, gilt auch an den Berufsschulen die in §18 Abs 6 LVG normierte Neuregelung. Diese sieht für die Zeit dieser „Einführungswochen“ ein Entgelt in der Höhe von 6,25% der Entlohnungsstufe 1 vor. Dies mag zwar zu einer gewissen Attraktivierung des Quereinstiegs im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen führen, für Berufsschulen hat es aber eine völlig gegensätzliche Wirkung: Berufsschullehrer:innen wurden nämlich vor Schaffung dieser Neuregelung für die Zeit der „Einführungswochen“ bereits im vollen Ausmaß entlohnt. Diese historisch unterschiedliche Handhabung hat naheliegende Gründe:

Berufsschulen hatten im Vergleich zu anderen Schultypen immer schon mit besonderen Herausforderungen zu kämpfen. Unterschiede finden sich nicht nur in Bezug auf die Unterrichtspraxis, sondern auch bei der Suche nach neuen Lehrkräften. Während Lehrer:innen an anderen Schultypen ihre Dienstverhältnisse in der Regel direkt nach Abschluss des Studiums antreten, sind Lehrer*innen an Berufsschulen fast immer Quereinsteiger:innen aus der Praxis. Für die Frage der Entlohnung in den ersten Wochen, macht es einen großen Unterschied, ob das Dienstverhältnis direkt nach Abschluss des Studiums, oder nach Aufgabe einer gut bezahlten Vollzeit-Anstellung (wie dies an Berufsschulen üblich ist) angetreten wird. Ein Monatseinkommen von 195 Euro (wie es §18 Abs 6 LVG derzeit vorsieht) sind für den Monat zwischen Abschluss des Studiums und Arbeitsbeginn vielleicht ein netter Zuverdienst; für jemanden der voll im Berufsleben steht, allerdings nicht zumutbar. Aufgrund ihres zeitlich intensiven Aufbaus lassen die Einführungswochen auch keine berufsbegleitende Absolvierung zu. Das gilt auch für die MOOC in der ersten Einführungswoche. Diese berufsbegleitend zu absolvieren ist zeitlich schlicht unmöglich.

Auf die Problematik dieser Neuregelung wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach hingewiesen. Die Bundesleitung Berufsschulen der GÖD wies den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport bereits in ihrer Stellungnahme zur Dienstrechtnovelle 2022 auf die negativen Auswirkungen für Berufsschulen hin. Auch nach Inkrafttreten der neuen Gesetzesstelle appellierten Personalvertreter der Berufsschulen in einem offenen Brief[2] an Bildungsminister Polaschek, sich dem Thema anzunehmen. Geschehen ist bis dato nichts.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die volle Entlohnung für neu eintretende Berufsschullehrer:innen für die Zeit der Absolvierung der Lehrveranstaltungen gem §3 Abs 12 dritter Satz Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 vorsieht.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuss

 



[1] Siehe Ministerialentwurf: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/193 bzw. Ausschussbericht: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/1576/fname_1455695.pdf

[2] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230627_OTS0022/initiativen-zur-attraktivierung-des-lehrerinnen-jobs-erweisen-sich-fuer-berufsschul-neueinsteigerinnen-als-abschreckend