3642/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.10.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

betreffend Bundesweiter Zuschuss für Häuslbauer entsprechend dem Modell Oberösterreich

 

 

Massiv erhöhte Baukosten und dramatisch angestiegene Finanzierungskosten verunmöglichen vielen Menschen die Realisierung ihres Traumes eines Lebens im Eigenheim. Problematiken im Bereich der KIM-Verordnung verschärfen die Situation zusätzlich. Oberösterreich hat ein Modell entwickelt, das es vielen Menschen wieder ermöglichen wird, Eigentum zu schaffen: Häuslbauer werden durch eine neue, bis Ende 2024 laufende Fördervariante unterstützt. Ein Darlehen mit 35jähriger Laufzeit und einem 20jährigen Fixzinssatz von 4,20 Prozent wird durch das Land Oberösterreich mit 1,25 Prozent bezuschusst. Am Ende steht für die Menschen folglich eine verträgliche Kreditbelastung von 2,95 Prozent. Mit Ablauf der Laufzeit des Fixzinses wird ein variabler Zinssatz angeboten, der auf dem 3-Monats-Euribor basiert.

 

Nicht nur Eigentum selbst muss leistbar sein, sondern auch dessen Finanzierung. Das aktuelle oberösterreichische Modell unterstützt den Mittelstand – die tagtäglichen Leistungsträger unserer Gesellschaft – und damit jene Menschen, die besonders unter den Folgen der Teuerungskrise zu leiden haben. Zudem käme eine bundesweite Ausrollung dieser Maßnahme einem wesentlichen Motor für die schwächelnde Baukonjunktur gleich. Im Rahmen der Verhandlungen zum Finanzausgleich hat der Bund die Möglichkeit, hier entsprechend aktiv zu werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, im Rahmen der Verhandlungen zum Finanzausgleich sicherzustellen, dass die Wohnbauförderungen der Länder Zuschüsse für Häuslbauer entsprechend dem aktuellen Modell Oberösterreich vorsehen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Ausschuss für Bauten und Wohnen zuzuweisen.