3649/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 19.10.2023
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Petra Bayr, MA MLS, Dr. Christoph Matznetter, Genossinnen und Genossen,
betreffend „Verurteilung und Verbot autonomer Waffensysteme“
Staaten, die automatisierte Waffensysteme – also Roboter – entwickeln und einsetzen können, haben einen militärischen Vorteil: Sie können die Kriegsführung beschleunigen. Die Automatisierung der Kriegsführung ist daher ein Fall für die internationale Rüstungskontrolle. Das Internationale Rote Kreuz definiert autonome Waffensysteme als solche, die ohne menschliches Handeln Ziele auswählen und angreifen können. Manche Länder unterscheiden zwischen teil- und vollautonomen Waffen. Bei teilautonomen Waffen geben Menschen noch den Handlungsrahmen vor. Solche sind bereits im Einsatz, etwa Drohnen, die Ziele automatisch identifizieren. Auch das US-Patriot-System zur Raketenabwehr ist bei der Suche nach und dem Abschuss von Flugkörpern teils autonom, wie der Deutsche Bundestag festhält.[1] Bereits 2021 wollte die Internationale Gemeinschaft autonome Waffensysteme, sogenannte „Killerroboter“ verbieten. Bei der Konferenz diskutierten 125 Teilnehmerstaaten der UN-Waffenkonvention darüber, ob die bisherigen Regeln der Konvention aktualisiert werden sollten. Damals konnte man sich aber auf kein Mandat einigen, um offizielle Verhandlungen über die rechtliche Einschränkung von Killerrobotern anzustoßen. In der Abschlusserklärung wurde das Thema lediglich erneut an eine Expert:innenkommission verwiesen.[2]
In einer gemeinsamen Erklärung sprachen sich UNO-Generalsekretär Antonio Guterres und die Chefin des Internationale Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), Mirjana Spoljaric, für einen dringend notwendigen internationalen Vertrag aus, der klare Schranken setzt, um die Menschen zu schützen. Ein solcher Vertrag soll bis 2026 fertig gestellt werden und autonome Waffensysteme, deren Funktionsweise nicht vorhersehbar ist, verbieten.[3]
Aus diesen Gründen stellen die Unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, jegliche Form der Ausübung von teil- und vollautonomen Waffensystemen zu verurteilen. Darüber hinaus wird der Bundeskanzler und der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten aufgefordert, sich in diesem Sinne für eine gemeinsame Stellungnahme und Unterstützung der Forderung des UNO-Generalsekretärs und der Chefin des IKRK auf europäischer und internationaler Ebene einzusetzen."
Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischer Ausschuss
[1] https://www.derstandard.at/story/3000000189918/uno-und-rotes-kreuz-fordern-verbot-fuer-killerroboter, Zugriff am 10. Oktober 2023
[2] https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-12/un-waffenkonvention-autonome-waffen-killerroboter-konferenz-genf. Zugriff am 10. Oktober 2023
[3] https://www.derstandard.at/story/3000000189918/uno-und-rotes-kreuz-fordern-verbot-fuer-killerroboter, Zugriff am 10. Oktober 2023