3654/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza,
Kolleginnen und Kollegen

 

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 19.10.2023

 

 

Änderungen laut Antrag vom 19.10.2023

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe:
Streichungen durchgestrichen und blau sowie Einfügungen in Fett und rot)

 

Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden)

Das Nachtschwerarbeitsgesetz – NSchG, BGBl. Nr. 354/1981, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 214/2022, wird wie folgt geändert:

 

 

Im Art. XIII Abs. 12 wird der Ausdruck „und in den Kalenderjahren 2017 sowie 2020 bis 2022“ durch den Ausdruck „und in den Kalenderjahren 2017 sowie 2020 bis 2023“ ersetzt.

 

(12) Art. XI Abs. 5 ist in den Kalenderjahren 1997 bis 2011 und in den Kalenderjahren 2017 sowie 2020 bis 2022 nicht anzuwenden.

 

 

(12) Art. XI Abs. 5 ist in den Kalenderjahren 1997 bis 2011 und in den Kalenderjahren 2017 sowie 2020 bis 20222023 nicht anzuwenden.