3660/A XXVII. GP

Eingebracht am 19.10.2023
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Antrag

der Abgeordneten Lukas Hammer, Johannes Schmuckenschlager,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz – KliBG) geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz – KliBG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz – KliBG), BGBl. I Nr. 11/2022, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2023, wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 1 wird am Ende der Z 6 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 7 angefügt:

         „7. vom Bundeskanzler: der (die) Familienname(n) und der (die) Vorname(n), Geburtsdatum und die internationale Kontonummer (IBAN) aller Personen, die eine wiederkehrende Geldleistung vom Bund beziehen oder empfangen, sowie Vor- und Familienname der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers, wenn diese Person von der die Geldleistung beziehenden Person abweicht.“

2. Dem § 10 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) § 5 Abs. 1 Z. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2023 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

 

 

Begründung

 

Mit der vorliegenden Novelle soll die Datengrundlage für die Auszahlung des Klimabonus verbessert werden.

 

Zu § 5 Abs. 1 Z. 7:

Mit dieser Ergänzung soll die Datengrundlage des BMK insbesondere im Hinblick auf Kontodaten verbessert und erweitert werden, um die Überweisungsquote bei der Auszahlung des Klimabonus weiter zu erhöhen.

 

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss