3661/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.10.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Walter Rauch, Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schutz der Almwirtschaft vor dem Wolf

 

Wie die vorläufigen Risszahlen für das Jahr 2023 in Österreich andeuten, konnte das Tierleid bei Nutztierrissen durch Maßnahmen auf Landesebene maßgeblich im Vergleich zu Vorjahr eingebremst werden:

 

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Auch auf EU-Ebene gibt es positive Entwicklungen. So wurde ein gemeinsamer Entschließungsantrag zum Schutz der Viehwirtschaft und der Großraubtiere in Europa beschlossen.[1] Der mehrheitlich mit Stimmen der Fraktionen ID, EPP, RENEW und ECR beschlossene Abänderungsantrag fordert die EU-Kommission auf, den derzeitigen strengen Schutzstatus des Wolfes zu überdenken. Konkret wird die vom Ständigen Ausschuss der Berner Konvention beabsichtigte Herabstufung des Wolfes von Anhang II auf Anhang III nun auch mehrheitlich vom EU-Parlament begrüßt.[2] 

 

Damit einhergehend ist nun auch die FFH-Richtlinie insofern zu ändern, dass der Schutzstatus des Wolfes von Anhang IV in Anhang V verschoben wird. Ein Entsprechender Änderungsantrag wurde anlässlich der Abstimmung über die Resolution von den Abgeordneten von FPÖ und ÖVP unterstützt, während jene von SPÖ, Grüne und NEOS die nachstehende Formulierung ablehnten:

 

begrüßt, dass ein Änderungsvorschlag zur Herabstufung des Wolfes (Canis lupus) von Anhang II in Anhang III des Übereinkommens in die Tagesordnung der 42. Tagung des Ständigen Ausschusses des Berner Übereinkommens aufgenommen wurde; betont, dass der Erhaltungszustand des Wolfs auf gesamteuropäischer Ebene eine Herabstufung des Schutzstatus und folglich die Annahme der vorgeschlagenen Änderung rechtfertigt;[3]

 

Allein auf Bundesebene gibt es keinerlei Initiativen zum Schutz der Almwirtschaft vor dem Wolf. Willensbekundungen und Lippenbekenntnissen seitens der ÖVP-Abgeordneten in Brüssel werden zum Schutz der traditionellen österreichischen Almwirtschaft und der im Einzugsgebiet des Wolfes lebender Menschen jedoch nicht genügen. Vielmehr gilt es die Mehrheitsverhältnisse in Österreich zu nutzen, um der Bundesregierung ein klares Mandat für die Anpassung der FFH-Richtlinie zu geben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen für ein aktives Wolfsmanagement in Österreich zu treffen sowie sich auf EU-Ebene für die Entnahme von Problemwölfen durch Änderung des Schutzstatus gem. FFH-Richtlinie und insbesondere die Verschiebung von Anhang IV zu Anhang V der Richtlinie einzusetzen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.



[1] https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/RC-9-2022-0503_DE.html

[2] Vgl. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221124_OTS0174/fpoe-haider-zu-wolfs-resolution-eu-parlament-stimmt-fuer-schutz-von-nutztieren

[3] AM 9/17