3666/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.10.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Petra Bayr,
Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Terrorangriff der Hamas auf Israel

 

Am 7. Oktober 2023 überfielen die Terrororganisation Hamas und Terroristen des Palästinensischen Islamischen Dschihad (PIJ) in einer langfristig vorbereiteten Aktion und mit präzedenzloser und abscheulicher Brutalität Israel. Über 1.200 Zivilistinnen und Zivilisten wurden zu Opfern des Massakers: sie wurden hingerichtet oder angegriffen, tausende Menschen wurden verletzt sowie zahlreiche unschuldige Menschen verschleppt und unzählige Häuser zerstört. Unter den Opfern der Terroristen sind bisher auch vier österreichisch-israelische Doppelstaatsbürger zu beklagen; ein weiterer gilt als vermisst. Das Schicksal der rund 200 Geiseln ist ungewiss. Die Geiseln werden, ebenso wie der Rest der palästinensischen Bevölkerung, von der Hamas als menschliche Schutzschilde im Gazastreifen missbraucht. Innerhalb Israels mussten seit dem Terrorangriff der Hamas durch Evakuierungen aus den Kampfgebieten laut israelischen Behördenangaben rund 500.000 Menschen ihre Wohnsitze verlassen. Im Gazastreifen sind laut des VN-Büros für humanitäre Hilfe (OCHA) rund 1.2 Millionen Menschen und damit die Hälfte der Bevölkerung, auch aufgrund der Aufforderungen und Warnungen Israels zum Schutz der Zivilistinnen und Zivilisten von Vertreibung betroffen. Im Gaza-Streifen forderten Gegenschläge des israelischen Militärs bisher laut VN-Büro für humanitäre Hilfe (UNOCHA)[1] mehr als 3.000 Todesopfer und 12.500 Verletzte.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stehen in uneingeschränkter Solidarität an der Seite Israels und seiner Bevölkerung und verurteilen die Hamas und ihre brutalen Terroranschläge in Israel auf das Schärfste. Die Terrorangriffe der Hamas sind durch nichts zu rechtfertigen und müssen sofort gestoppt werden. Die verschleppten Geiseln müssen unverzüglich und ohne Vorbedingungen freigelassen werden. Israel hat das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich angesichts dieser barbarischen Angriffe im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht zu verteidigen und gegen die Hamas, die Täter und die Drahtzieher dieses Angriffs auf Israel vorzugehen und diese zur Rechenschaft zu ziehen. Österreich hat eine besondere historische Verantwortung und aktuelle Verbindung zum Staat Israel und bekennt sich zur Sicherheit Israels. Das Existenzrecht Israels darf nicht in Frage gestellt werden.

 

Durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel hat die Lage im Nahen Osten einen neuen gefährlichen Tiefpunkt erreicht. Auch ist es in weiterer Folge weltweit zu einer erhöhten Gefährdungslage durch islamistischen Terrorismus gekommen. Es ist von vorrangiger Dringlichkeit, eine weitere Eskalation und eine mögliche Ausbreitung des Krieges über den Gazastreifen hinaus in der Region zu verhindern, sowie ein mögliches Eingreifen weiterer Akteure in die Kampfhandlungen zu unterbinden. Eine weitere regionale Eskalation hätte unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheit in Europa und Österreich sowie global.

 

Gleichzeitig ist es essentiell, in Kampfhandlungen den Schutz aller Zivilistinnen und Zivilisten und zivilen Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser zu jeder Zeit und unter uneingeschränkter Achtung des humanitären Völkerrechts zu gewährleisten sowie eine umfassende Versorgung mit humanitären Hilfsgütern angesichts der katastrophalen humanitären Lage, die der Terrorangriff der Hamas für die Bevölkerung des Gazastreifens nach sich gezogen hat, sicherzustellen. Die Zivilbevölkerung im Gazastreifen und in den besetzten Gebieten muss weiterhin humanitäre Hilfe der Europäischen Union erhalten, daher begrüßen die unterfertigten Abgeordneten die von der EU-Kommission angekündigte Verdreifachung der humanitären Hilfe für Gaza sowie die Klarstellung, dass diese humanitäre Hilfe keinesfalls in die Hände der Hamas und anderer Terrorgruppen kommen darf.

 

Der Terrorangriff der Hamas auf Israel zielt auch darauf ab, die durch die Abraham-Abkommen eingeleitete Annäherung Israels mit einigen arabischen Staaten der Region und damit das Potential für Frieden und Stabilität in der Region zu unterbinden. Es ist damit auch ein Angriff auf diplomatische Bemühungen Israels und der arabischen Partner, mehr Sicherheit im Nahen Osten herzustellen. Die Europäische Union hat in ihrer Stellungnahme am 8. Oktober 2023 erneut an die Wichtigkeit erinnert, durch verstärkte Bemühungen im Nahost-Friedensprozess auf eine auf Völkerrecht basierende Zwei-Staaten-Lösung hinzuwirken, die Sicherheit und dauerhaften Frieden in der Region gewährleisten kann. Der Staat Israel soll in anerkannten und dauerhaft sicheren Grenzen in Frieden neben einem unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staat leben können.

 

Aus Sicht der Abgeordneten ist es zudem unbedingt erforderlich, dem Kampf gegen Antisemitismus unbedingte Priorität einzuräumen und sicherzustellen, dass sich Jüdinnen und Juden in unserer Gesellschaft frei und sicher fühlen können. Ebenso müssen die Bemühungen zur Bekämpfung jeglicher Form des Rassismus und Extremismus, der Hetze und Hasspropaganda in Österreich und in ganz Europa weiterhin konsequent fortgeführt werden. All diese Phänomene stellen eine Bedrohung für unsere Demokratie, unsere Werte und die Vielfalt in der Gesellschaft dar.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

 

 

„Vor dem Hintergrund, dass die Mitglieder der Präsidialkonferenzen des österreichischen Nationalrats und des Bundesrates den Terror gegen Israel aufs Schärfste verurteilen, die bedingungslose Freilassung aller Geiseln fordern, vor allem, um das Leid der israelischen Zivilistinnen und Zivilisten zu beenden, und dass das österreichische Parlament seine uneingeschränkte Solidarität mit Israel und dessen Bevölkerung bekundet und den Opfern und deren Angehörigen sein tiefes Mitgefühl ausspricht, wird die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, die Bundesministerin für EU und Verfassung sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien ersucht,

-       weiterhin intensiv bilateral sowie im Verbund mit der EU und internationalen Partnern, alle politischen und diplomatischen Bemühungen zu unterstützen, um eine mögliche weitere Ausbreitung des Krieges zu unterbinden und alle diplomatischen Hebel zu nutzen, um ein Ende der Gewalt gegen die Zivilbevölkerung zu unterstützen;  

-       sich dafür einzusetzen, dass die durch die Hamas und andere Terrorgruppen in den Gazastreifen verschleppten Geiseln ehestmöglich und bedingungslos freigelassen werden;

-       einzufordern, dass das humanitäre Völkerrecht im Zuge von Kampfhandlungen durch alle Beteiligten eingehalten, humanitäre Korridore eingerichtet und ein sicherer und uneingeschränkter Zugang gewährleistet werden;

-       sich weiterhin verstärkt bilateral und im Einklang mit der EU und internationalen Partnern für die Einhaltung des Völkerrechts sowie für eine dauerhafte und nachhaltige Friedenslösung im Nahen Osten auf der Grundlage einer Zwei-Staaten-Lösung einzusetzen;

-       die laufenden Bemühungen im Kampf gegen Antisemitismus, jegliche Form des Rassismus und Extremismus, der Hetze und Hasspropaganda in Österreich und in ganz Europa intensiv und konsequent fortzusetzen;

-       sowie alle internationalen Maßnahmen gegen Terrorismus und gewalttätigen Extremismus weiter mit Vehemenz zu unterstützen.“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischer Ausschuss



[1] Hostilities in the Gaza Strip and Israel | Flash Update #11 [EN/AR/HE] | OCHA (unocha.org).