3668/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 25.10.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger‚ MES, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Wahlrecht für EU-Bürger:innen
Eine der größten Vorzüge der europäischen Union ist die Niederlassungsfreiheit - EU-Büger:innen steht es frei, in jedes andere EU-Land zu ziehen, dort zu wohnen und zu arbeiten. Viele Österreicher:innen machen gerne Gebrauch von dieser Errungenschaft der EU und genauso haben sich viele EU-Bürger:innen dafür entschieden, Österreich zu ihrem Lebensmittelpunkt zu machen. Die Zahl der EU-Bürger:innen in Österreich hat sich seit 2012 verdoppelt, 2023 nennen 867.389 EU-Bürger:innen Österreich ihr Zuhause.
EU-Bürger:innen sind Österreicher:innen in vielerlei Hinsicht gleichgestellt - nicht allerdings beim Wahlrecht. EU-Bürger:innen können in Österreich leben, studieren und arbeiten und zahlen hier Steuern, dürfen aber politisch nur auf kommunaler und europäischer Ebene mitbestimmen. Diese Ungleichbehandlung führt zu einem wachsenden Demokratiedefizit - stets mehr Menschen können politisch nicht mitbestimmen, sind von den politischen Entscheidungen allerdings direkt betroffen. In Wien ist bereits ein Drittel der Personen im wahlfähigen Alter nicht wahlberechtigt (Tendenz steigend), ungefähr die Hälfte davon EU-Bürger:innen.
Der einzige Weg zur vollen politischen Mitbestimmung in Österreich ist die Staatsbürgerschaft - ein Schritt, den viele EU-Bürger:innen nicht gehen wollen oder können, auch wenn sie bereits viele Jahre in Österreich wohnen und auf Dauer hier bleiben wollen. Gründe dafür sind der restriktive Umgang Österreichs mit Doppelstaatsbürgerschaften, die hohen Hürden für den Erwerb der Staatsbürgerschaft und die Gleichstellung anderer EU-Staatsbürgerschaften mit der österreichischen auf vielen, wenn auch nicht allen Ebenen.
EU-Bürger:innen, die in Österreich leben und arbeiten sollen auch auf politischer Ebene mitbestimmen können. Durch die Beteiligung an demokratischen Entscheidungsprozessen wird nicht nur die Integration der betroffenen Menschen gefördert, sondern auch der europäische Gedanke gestärkt. Unionsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich sollen daher - zusätzlich zum bestehenden Wahlrecht auf kommunaler Ebene - auch das Wahlrecht zu den Landtags- und Nationalratswahlen sowie zur Wahl des/der Bundespräsidenten/Bundespräsidentin erhalten. Diese Gleichstellung für EU-Bürger:innen beim aktiven Wahlrecht ist ein wichtiger Schritt Richtung Unionsbürgerschaft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der es EU-Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich ermöglicht, an den Wahlen zu sämtlichen allgemeinen Vertretungskörpern sowie der Wahl des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin in Österreich teilzunehmen, sofern sie bereits mindestens 6 Monate in Österreich wohnhaft sind."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.