3670/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.11.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Mag. Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schluss mit der unqualifizierten Zuwanderung in unser Arbeitsmarktbudget

 

 

Die Zahlen des Arbeitsmarktservice (AMS) zu den Schulungen und der Entwicklung der Arbeitslosen zeigen einen wachsenden Anteil von Arbeitnehmern ohne österreichische Staatsbürgerschaft. Bei den AMS-Schulungen beträgt die Anzahl der ausländischen Teilnehmer bereits mehr als 50 Prozent. Seit September 2022 liegt dieser Anteil konsequent bei weit über 50 Prozent, wie die AMS-Statistiken beweisen.

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3052

Arbeitsmarktdaten AMS:

https://www.ams.at/arbeitsmarktdaten-und-medien/arbeitsmarkt-daten-und-arbeitsmarkt-forschung#niederoesterreich

 

In den Monaten Juli bis September 2023 stellte sich die Lage bei Arbeitslosen und AMS-Schulungsteilnehmern folgendermaßen dar:

 

Arbeitslosigkeit: Vergleich zu Monaten 2022

Juli:               Inländer:       156.675 Personen            +161 Personen       +0,1%

August:        Inländer:       162.586 Personen             1.171 Personen    0,7%

September: Inländer:       153.748 Personen             +547 Personen       +0,4%

 

Juli:               Ausländer:   93.552 Personen               +14.579 Personen +18,5%

August:        Ausländer:   98.712 Personen               +13.450 Personen +15,8%

September: Ausländer:   98.096 Personen               +13.888 Personen +16,5%

 

AMS-Schulungsteilnehmer: Vergleich zu Monaten 2022

Juli:               Inländer:       29.131 Personen               784 Personen        2,6%

August:        Inländer:       29.163 Personen               705 Personen       2,4%

September: Inländer:       33.516 Personen               165 Personen        0,5%

 

Juli:               Ausländer:   31.224 Personen               21 Personen          0,1%

August:        Ausländer:   30.298 Personen               246 Personen        0,8%

September: Ausländer     35.400 Personen               +331 Personen       +0,9%

 

Das AMS wurde endgültig zum Ausländer-Schulungs-Amt. Und dadurch wurde und wird das aktuelle und zukünftige Arbeitsmarkbudget über Gebühr belastet. Für 2024 soll jetzt auch noch ein AMS-Sonderbudget für die „Qualifizierung“ von Asylberechtigten in der Höhe von nicht weniger als 75 Mio. Euro extra in dieses Fass ohne Boden investiert werden.

https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2024/bfg/teilhefte/UG20/UG20_Teilheft_2024.pdf

 

Das Ministerium und das Arbeitsmarktservice (AMS) müssen hier dringend gegensteuern. Diese Gegensteuerungsstrategie muss unter der Überschrift „Österreicher zuerst“ stattfinden, damit sichergestellt werden kann, dass in einem Verdrängungswettbewerb in Folge der nachhaltig wirtschaftsschädlichen COVID-19-Maßnahmen und einer unsinnigen Sanktionspolitik in Folge der Ukraine-Krise hier nicht die österreichischen Arbeitnehmer unter die Räder kommen und von einer sich verfestigenden strukturellen Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind.

 

Man muss also mit einem entsprechenden Maßnahmenpaket, das auf die nachhaltige Beseitigung der sektoralen Arbeitslosigkeit abzielt, den negativen Folgen der nachhaltig wirtschaftsschädlichen COVID-19-Maßnahmen und einer unsinnigen Sanktionspolitik in Folge der Ukraine-Krise begegnen. Im Zentrum dieses Maßnahmenpakets sollen insbesondere auch sektorale Zuzugsbeschränkungen auf dem Arbeitsmarkt für Nicht-EU-Bürger und EU-Bürger nach Maßgabe von Alter, Ausbildungsniveau, besonderen Bedürfnissen und gesundheitlichen Einschränkungen, bisheriger Berufstätigkeit, angestrebter Berufstätigkeit und branchenspezifischer kurz-, mittel- und langfristiger Konjunktur- und Arbeitsmarktprognose stehen. Diese können sowohl befristet als auch unbefristet erfolgen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die Regelungen für ein Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich als Konsequenz der nachhaltig wirtschaftsschädlichen COVID-19-Maßnahmen und einer unsinnigen Sanktionspolitik in Folge der Ukraine-Krise beinhaltet.

Dieses Maßnahmenpaket soll sektorale Zuzugsbeschränkungen auf dem Arbeitsmarkt für Nicht-EU-Bürger und EU-Bürger (befristet und unbefristet) nach Maßgabe von Alter, Ausbildungsniveau, besonderen Bedürfnissen und gesundheitlichen Einschränkungen, bisheriger Berufstätigkeit, angestrebter Berufstätigkeit und branchenspezifischer kurz-, mittel- und langfristiger Konjunktur- und Arbeitsmarktprognose beinhalten. Insbesondere sollen im Zuge dieser Maßnahmen auch die negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise und der Sanktionspolitik für den Arbeitsmarkt nachhaltig korrigiert werden.

Gleichzeitig sollten Langzeitarbeitslose und Langzeitbeschäftigungslose mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft aus anderen EU-Staaten bzw. Drittstaaten bzw. Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte durch eine degressive Ersatzrate dazu motiviert werden, in ihre Heimatländer bzw. in andere EU-Länder und Drittstaaten zurückzukehren oder weiterzuwandern."

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.