3677/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.11.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Nutzung der mit der Bildungreform 2017 geschaffenen schulautonomen Möglichkeiten evaluieren

 

Im österreichischen Schulwesen, das grundsätzlich nicht von autonomen Schulen, sondern von einer hierarchischen "top-down" Verwaltung und Ressourcensteuerung geprägt ist, wurden durch das Bildungsreformgesetz 2017 einige autonome Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen. Diese beziehen sich vor allem auf die Unterrichtsorganisation und die Personalauswahl. Eine volle Autonomie mit Übertragung der Ressourcen an die Schulen ist nicht vorgesehen. 

Im Vorblatt zum Bildungsreformgesetz 2017 (vgl. https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulrecht/erk/bildungsreformgesetz_2017.html) wird als Ziel der Reform ganz pauschal "Autonome Schulen" genannt. Als Maßnahmen werden dann, weniger weit gefasst, "Schulautonome Unterrichtsorganisation" und "Schulautonome Personalauswahl und -entwicklung" angeführt. 

Ob, in welcher Weise und in welchem Umfang diese Möglichkeiten von den Schulen genutzt werden, wäre ein Indikator dafür, ob die Reform von 2017 ihre Ziele erreicht hat und ob das Konzept einer punktuellen oder partiellen Autonomie tragfähig ist. Selbstverständlich sollte das zuständige Ministerium darüber Bescheid wissen, um seiner Steuerungs- und Planungsfunktion nachkommen zu können.

In der Anfragebeantwortung 14132/AB vom 24.05.2023 kam jedoch zutage, dass dem BMBWF dazu keine Zahlen bekannt sind. So ist bspw. unbekannt,  

Es ist also unbekannt, ob die seit der Reform mögliche "schulautonome Unterrichtsorganisation" ein Randphänomen geblieben oder in der Breite des österreichischen Schulwesens angekommen ist. Dementsprechend wurde auch nicht erhoben, aus welchen Gründen Schulen die Möglichkeiten nutzen oder nicht nutzen, auf welche Hürden sie bei der Implementierung stoßen und welche Vorteile sie ggf. aus der schulautonomen Gestaltung ziehen. 

Gelebte Schulautonomie ist, wie internationale Studien (u.a. der OECD) belegen, ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Bildungssysteme. Um das österreichische Schulsystem weiterzuentwickeln und Verbesserungspotenziale zu heben, ist es unerlässlich, die bisher gesetzten Schritte in Richtung Schulautonomie zu evaluieren. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, eine Studie in Auftrag zu geben, mit der die Nutzung der mit der Bildungsreform 2017 geschaffenen schulautonomen Möglichkeiten im Bereich Unterrichtsorganisation erhoben und evaluiert werden. Weiters soll die Studie Motive, Hemmnisse und Erfahrungen in Zusammenhang mit der (Nicht-)Nutzung der schulautonomen Möglichkeiten erforschen und Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Schulautonomie in Österreich darlegen. Die Ergebnisse sind bis Ende 2024 dem Nationalrat vorzulegen."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.