3679/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.11.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Umsetzung der UN-BRK-Handlungsempfehlungen im Gesundheitsbereich

 

Österreich hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2008 ratifiziert und sich - unter Erfüllungsvorbehalt - zu deren Umsetzung verpflichtet (1). Am 22. und 23. August fand eine Staatenprüfung Österreichs vor den Vereinten Nationen in Genf statt, bei der deutlich wurde, wie sehr Österreich bei der Umsetzung der UN-BRK in Verzug ist. Im Anschluss an die zwei Ausschusstage wurden Abschlussbemerkungen der UN veröffentlicht, in dem sowohl positive als auch negative Aspekte beleuchtet werden. Der Abschlussbericht zeigt, dass es weitaus mehr Probleme gibt als positive Aspekte. Österreich wird stark für die mangelnde Umsetzung der UN-BRK kritisiert, der UN-Ausschuss zeigt sich über verschiedenste Umstände "ernsthaft besorgt" und empfiehlt Österreich für den Gesundheitsbereich (2):

Da es sich bei dem Bericht des Fachausschusses um verbindliche Empfehlungen handelt (3), hat Österreich bis zur nächsten Staatenprüfung 2030 Zeit, diese umzusetzen.

  1. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006062
  2. https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/UN-Behindertenrechtskonvention.html
  3. https://www.behindertenrat.at/staatenpruefung-2023/

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, einen den Zuständigkeiten des BMSGPK entsprechenden verbindlichen Stufenplan zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschusses zu Artikel 25 der UN-BRK zu entwickeln und dem Nationalrat ehestmöglich vorzulegen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.