3680/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.11.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Umsetzung der UN-BRK-Handlungsempfehlungen im Arbeits- und Sozialbereich

 

Österreich hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2008 ratifiziert und sich - unter Erfüllungsvorbehalt - zu deren Umsetzung verpflichtet (1). Am 22. und 23. August 2023 fand eine Staatenprüfung Österreichs vor den Vereinten Nationen in Genf statt, bei der deutlich wurde, wie sehr Österreich bei der Umsetzung der UN-BRK in Verzug ist. Im Anschluss an die zwei Ausschusstage wurden Abschlussbemerkungen der UN veröffentlicht, in dem sowohl die positiven wie auch die negativen Aspekte beleuchtet werden. Der Abschlussbericht zeigt, dass Probleme die positiven Aspekte bei weitem überwiegen. Österreich wird stark für die mangelnde Umsetzung der UN-BRK kritisiert, der UN-Ausschuss zeigt sich über verschiedenste Umstände "ernsthaft besorgt" und listet unter anderem folgende Empfehlungen auf (2):

 

Da es sich bei dem Bericht des Fachausschusses um verbindliche Empfehlungen handelt (3), hat Österreich bis zur nächsten Staatenprüfung 2030 Zeit, diese umzusetzen.

 

  1. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006062
  2. https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/UN-Behindertenrechtskonvention.html
  3. https://www.behindertenrat.at/staatenpruefung-2023/



Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz, sowie der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, wird aufgefordert, einen den Zuständigkeiten des BMSGPK und BMAW entsprechenden verbindlichen Stufenplan zur Vollziehung der Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschusses über den Umsetzungsstand der UN-BRK zu entwickeln und dem Nationalrat ehestmöglich vorzulegen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.