3681/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.11.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Zielsteuerung Pflege zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen nutzen

Auch nach zwei Schritten der Pflegereform fehlen die Rahmenbedingungen, um Pflegeberufe zwischen den Bundesländern zu vereinheitlichen und damit den Konkurrenzkampf um die Arbeitskräfte zu beenden. Vor Jahren kritisierte der Rechnungshof die unterschiedlichen Arbeitsvorschriften, die nach wie vor von den Bundesländern genutzt werden, um sich gegenseitig Pflegekräfte abzuwerben.

Teilweise gibt es nach wie vor inhaltliche Abweichungen bei den Ausbildungen an den verschiedenen Fachhochschulen, die Frage der Praktikumsbezahlung wird in allen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt und mit der Pflegelehre als Pilotprojekt in manchen Bundesländern wurde noch eine zusätzliche Ausbildungsform eingeführt. Wer in der Ausbildung schon verschiedene Startbedingungen hat, kann später beispielsweise beim Wechsel zwischen Bundesländern mit fehlenden Inhalten Probleme bekommen. Gerade in Zeiten des Personalmangels kann es die Arbeit aber noch unattraktiver machen, wenn Bundesländer sich gegenseitig Pflegekräfte abwerben. Genau wie verschiedene Vorgaben beispielsweise beim Bettenschlüssel oder dem Konkurrenzkampf zwischen Krankenhaus und Pflegeheimen.

Um langfristig in diesem Wettbewerb zwischen den Bundesländern nicht auf das Personal zu vergessen, sollte mit der Zielsteuerung Pflege ein gemeinsames Instrument zur besseren Planung der Pflegelandschaft eingerichtet werden. Zwischenzeitlich gab es Debatten über eine eigene 15a-Vereinbarung oder Zielsteuerungskommission zur Pflege im Rahmen des Finanzausgleichs, diese scheinen mit einem enormen Zuschuss an den Pflegefonds aber obsolet geworden zu sein. Auch die Informationen über eine Zielsteuerungskommission zur Pflege sind nur spärlich gesät, frühere Ankündigungen finden sich im Budget 2024 nicht mehr.

Dennoch muss das BMSGPK im Sinne der Pflegekräfte tätig werden und sich um Vereinheitlichung bemühen, damit die Versorgung sichergestellt wird und das Problem des Personalmangels kleiner wird. Immerhin gibt es gerade für qualifizierte Pflegekräfte wenig Grund, sich mit unterschiedlichsten Vorgaben zu Arbeitszeiten, Zulagen, Betreuungsschlüsseln und bürokratischem Aufwand herumzuschlagen. Damit bundesweit von effektiven Maßnahmen gegen den Pflegemangel gesprochen werden kann, braucht es dementsprechend effektive Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. Schließlich bringt eine steigende Zahl von Personen in Ausbildung nur wenig, wenn diese schon kürzeste Zeit nach dem Abschluss nicht mehr tatsächlich in der Pflege tätig sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, bundesweite Rahmenbedingungen für

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.