3682/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.11.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Datenlage zu Menschen mit Behinderungen verbessern

 

Eines der größten Probleme im Bereich der Inklusion ist die schlechte Datenlage. Nahezu in allen Bereichen gibt es zu Menschen mit Behinderungen entweder lückenhafte oder gar keine Daten, wie beispielsweise eine NEOS-Anfragebeantwortung zu Barrierefreiheit an Universitäten gezeigt hat (1). Zu diesem Ergebnis kam auch der Rechnungshof in seinem Bericht zu barrierefreiem Arbeiten und Studieren an Universitäten (2). Im Sonderbericht des Monitoringausschuss anlässlich der 2. Staatenprüfung der Republik Österreich durch den UN-Fachausschuss wird beispielsweise die mangelnde Datenlage für den Bereich Bildung und Behinderung kritisiert: "So wird in den verfügbaren Statistiken lediglich die Kategorie Sonderpädagogischer Förderbedarf erhoben – die eine große Heterogenität an Behinderungsformen mit unterschiedlichen Unterstützungsbedürfnissen abdeckt. Dadurch werden einerseits Problemfelder inklusiver Bildung systematisch verdeckt, wie z.B. die steigende Anzahl von Schüler*innen mit intellektueller Behinderung in Sonderschulen. Andererseits werden durch die alleinige Erhebung von SPF jene Schüler*innen unsichtbar, die zwar eine Behinderung aufweisen, aber nicht in die Gruppe der Schüler*innen mit SPF fallen. Zudem fehlen Daten zu Bildungsverläufen von Schüler*innen mit Behinderungen. Auch dadurch werden problematische Entwicklungen verdunkelt, wie die zunehmenden Wechsel von Schüler*innen mit intellektueller Behinderung an Sonderschulen in der Sekundarstufe" (3).

In weiteren Berichten beanstandet der Monitoringausschuss außerdem die fehlenden Daten zu Frauen mit Behinderungen (4), barrierefreiem Wohnen, Gesundheit, Kinder & Jugendliche mit Behinderungen, Barrierefreiheit im Netz (5) und Gewalt (6). Im Zuge der Staatenprüfung Österreichs durch den UN-Fachausschuss wurde erneut deutlich, wie viel Aufholbedarf bei der Datenlage besteht. Der Ausschuss sprach daher von "schwerwiegenden Mängeln bei der Erhebung und Veröffentlichung von Daten über die Situation von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen" gab folgende Handlungsempfehlung ab:

"Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, einen umfassenden nationalen Rahmen für die Erfassung von Daten im Bereich Behinderung zu entwickeln, um geeignete, national kohärente Maßnahmen für die Erhebung, Auswertung und öffentliche Bekanntmachung aufgeschlüsselter Daten im Rahmen aller Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zu gewährleisten" (7). Da auch der Nationale Aktionsplan Behinderung II an vielen Stellen eine verbesserte Datenlage anstrebt (8), ist es dringend an der Zeit, diesbezüglich in Umsetzung zu kommen. Denn nur, wenn man Daten erhebt, lässt sich auch feststellen, an welchen Stellen man Dinge verbessern kann - und wie dies am besten gelingt. 

  1. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/11831 
  2. https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Barrierefreies_Arbeiten_und_Studieren_an_Universita-ten_BF.pdf
  3. https://www.monitoringausschuss.at/wp-content/uploads/2023/06/Sonderbericht-Bildung.V2023-07-18.pdf
  4. https://www.monitoringausschuss.at/wp-content/uploads/2023/07/UMA-Monitoring-Bericht-2023.pdf
  5. https://www.monitoringausschuss.at/wp-content/uploads/download/stellungnahmen/nationaler_aktionsplan_behinderung_2022-2030/UMA_SN_NAP_2022-2030_05_2022.pdf
  6. https://www.monitoringausschuss.at/wp-content/uploads/download/berichte/Schattenbericht-zur-List-of-Issues_final.pdf
  7. https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/UN-Behindertenrechtskonvention.html
  8. https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/Nationaler-Aktionsplan-Behinderung.html



Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, ein Konzept zur Verbesserung der Datenlage zu Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Bereichen auszuarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.