3685/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.11.2023
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Weiterentwicklung des Grundrechtekatalogs - Schaffung von sozialen Grundrechten

 

Die Situation der Bürgerinnen und Bürger in Österreich ist in letzten Jahren durch eine angespannte soziale Lage gekennzeichnet; steigende Mieten, steigende Lebensmittelpreise und die höchste Inflation stellen gerade für Bezieher*innen geringen Einkommens eine besondere Herausforderung dar. Die SPÖ verlangt seit Jahrzehnten, den österreichischen Grundrechtekatalog um soziale Grundrechte zu erweitern, damit die Politik auch im Bereich der Sozialpolitik grundrechtliche Vorgaben hat, an welchen sie sich orientieren kann und muss. Selbst der besonders ausgewogen zusammengesetzte Österreich-Konvent erstattete Vorschläge für soziale Grundrechte, die nie umgesetzt wurden. Auch die Zivilgesellschaft, wie Armutskonferenz und Amnesty International fordern regelmäßig, soziale Menschenrechte in die österreichische Verfassung aufzunehmen, wobei sie insbesondere das Recht auf ein menschenwürdiges Dasein, die Mindestversorgung, das Recht auf Wohnen und das Recht auf Bildung ansprechen.

Nun aber zum Überraschenden: Auch im Regierungsprogramm 2020-2024, Aus Verantwortung für Österreich, heißt es im allgemeinen Teil:

„Staatliches Handeln ist in Österreich aufgrund der Bundesverfassung gegeben, die gerade die letzten Monate bewiesen hat, dass sie auch nach 100 Jahren ihrer Geltung das solide Fundament unserer Republik bildet. Wir wollen die vorhandenen Stärken dieser Bundesverfassung vor dem Hintergrund neuer Herausforderungen weiterentwickeln – damit die Menschenrechte, das Verfassungsrecht und der Rechtsstaat auch in Zukunft eine gute Grundlage für unser Land, für unsere Umwelt und für die Arbeit der österreichischen Verwaltung sind.“

Auf Seite 13 dieses Regierungsprogramms wird im konkreten das Vorhaben wie folgt beschrieben:

Stärkung der Grund- und Menschenrechte

• Wiederaufnahme der Allparteienverhandlungen zur Erarbeitung eines umfassenden österreichischen Grundrechtskatalogs und Prüfung einer allfälligen Erweiterung des Grundrechtsschutzes sowie Erarbeitung eines einheitlichen Katalogs von Staatszielbestimmungen

• Verankerung der Menschenwürde

• Stärkung des Menschenrechtsschutzes auf Europaratsebene

• Einsatz auf europäischer Ebene für den Beitritt der Europäischen Union zur EMRK

• Erarbeitung einer ganzheitlichen Strategie zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus

• Erarbeitung einer ganzheitlichen Strategie zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus

• Österreich wird sich für eine Stärkung von Initiativen auf internationaler Ebene einsetzen, um wirksam Problemen entgegenzutreten, die durch die künstliche Intelligenz für die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie entstehen.

• Im Rahmen seiner Mitgliedschaft im VN-Menschenrechtsrat bis Ende Dezember 2021 wird Österreich aktiv zur Entwicklung und Stärkung des internationalen Menschenrechtsschutzes beitragen.

• Anlässlich von 30 Jahren Kinderrechte Evaluierung des Grundrechtsschutzes im BVG-Kinderrechte

Konkret wurde dieses Vorhaben jedoch von den Regierungsfraktionen bisher nicht angegangen, wobei zu befürchten ist, dass die Partei, die den Bundeskanzler stellt, dies – wie seit Jahrzehnten – verhindert und blockiert.

Es ist daher dringend an der Zeit, diese Vorhaben wieder einzufordern, insbesondere in Hinsicht darauf, dass das Ende der Gesetzgebungsperiode naht und dieses Vorhaben den Bürgerinnen und Bürgern versprochen wurde.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für EU und Verfassung folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für EU und Verfassung, wird aufgefordert, umgehend in einen Dialog mit allen im Nationalrat vertretenen Fraktionen zu treten, um eine möglichst rasche Aufnahme der Allparteienverhandlungen zur Erarbeitung eines umfassenden österreichischen Grundrechtskatalogs und zur Prüfung einer allfälligen Erweiterung des Grundrechtsschutzes sowie zur Erarbeitung eines einheitlichen Katalogs von Staatszielbestimmungen, wie dies wörtlich im Regierungsprogramm von ÖVP und Grünen den Bürgerinnen und Bürgern versprochen wurde, zu erreichen.

In diesen Dialog sollen auch Expertinnen und Experten wie Vertreter der Zivilgesellschaft eingebunden werden, um möglichst qualitätsvolle Lösungen zu finden.

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss