3686/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 21.11.2023
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Gabriele Heinisch-Hosek,
Genossinnen und Genossen,
betreffend „Vorzugsbehandlung von Künstler:innen aus dem Globalen Süden sicherstellen“
Gemäß Artikel 16 der Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen (2005) ist eine Vorzugsbehandlung für Künstler:innen sowie kulturelle Güter und Dienstleistungen aus dem Globalen Süden zu gewähren.[1] Ziel des Artikel 16 ist es, bestehenden globalen Asymmetrien entgegenzuwirken. Es geht hier um die Vereinfachung der Verfahren für die Erteilung von Visa für die Einreise, Aufenthalt und vorübergehende Reisen.
Der letzte UNESCO Weltkulturbericht (2022) zeigt aber, dass der Globale Norden seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen bisher nicht ausreichend nachgekommen ist. Visabestimmungen gefährden weiterhin die Bemühungen von Kulturinstitutionen, den fortbestehenden Ungleichheiten zwischen dem Globalen Norden und dem Globalen Süden entgegenzuwirken. Außerdem zeigt der Welthandel keine Anzeichen einer Öffnung für kulturelle Dienstleistungen aus dem Globalen Süden.[2]
Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, dem Artikel 16 der Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen (2005) gerecht zu werden und sich zielgerichtet für eine Vorzugsbehandlung von Künstler:innen bei der Erteilung von Visa für die Einreise, Aufenthalt und vorübergehende Reisen einzusetzen. Weiters wird der Bundesminister aufgefordert, die bisher bestehenden Kriterien im Bereich der Vorzugsbehandlung auf österreichischer Ebene zu prüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten, um dem Anspruch des Artikel 16 gerecht zu werden.“
Zuweisungsvorschlag: Innenausschuss