3691/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.11.2023
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Gabriele Heinisch-Hosek

Genossinnen und Genossen

betreffend „Kulturvermittlung stärken“

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird der Mensch als soziales, kulturelles Wesen beschrieben. Demgemäß wird das Recht eines jeden Menschen auf Teilhabe am sozialen, kulturellen Leben als Menschenrecht anerkannt. Dennoch ist die Teilhabe am Kulturleben in Österreich nicht gleichmäßig in der Bevölkerung verteilt. Klar zeigt sich, dass Kulturbegeisterung nach wie vor stark bildungsabhängig und Kulturkompetenz sehr stark vom Elternhaus geprägt und vererbt ist – und das stärker als in anderen Ländern. Daher kann leider zu Recht von einer Klassengesellschaft auch in der Kultur gesprochen werden.

Einen wesentlichen Beitrag dazu, die Barrieren für die Teilhabe am Kulturleben zu überwinden, leistet die Kulturvermittlung. Kulturvermittler:innen sind Expert:innen für das Publikum und arbeiten an der Schnittstelle zwischen Institution und Publikum in Kulturstätten wie Museen, Ausstellungshäusern, aber auch für Kulturinitiativen und Festivals. Kulturvermittler:innen haben einen wichtigen Anteil an der Programmierung und inhaltlichen Ausrichtung von Institutionen. Sie wählen und entwickeln adäquate Formate und Methoden, mit denen die Inhalte auf personale und mediale Weise vermittelt werden (Apps, Audioguides, Ausstellungs- und Künstler:innengespräche, Begleithefte, Besucher:innenkataloge, Diskussionen, Führungen, Raumtexte, Workshops etc.), und kuratieren partizipatorische Aktionen sowie Interventionen und setzen Programmschwerpunkte.

Trotz ihrer immensen Bedeutung für das Kulturleben stehen Kulturvermittler:innen selten im Fokus der Aufmerksamkeit. Sie arbeiten oftmals von der Öffentlichkeit wenig beachtet – außer wenn gerade ein konkretes Angebot genutzt wird – und werden von den Institutionen, seien es Museen oder Musikhäuser, selten in den Vordergrund gerückt. Prekäre Arbeitsverhältnisse stehen an der Tagesordnung und auch die Wertschätzung für ihre wichtige Tätigkeit lässt zuweilen zu wünschen übrig. Hier braucht es eine vollständige Anerkennung ihres Berufes und das Zur-Verfügung-Stellen von adäquaten Mitteln, um ein qualitativ hochstehendes Vermittlungsprogramm inklusive sozialer Absicherung der Vermittelnden bieten zu können. Auch die Einbeziehung in Kollektivverträge und ein Fokus auf „Kulturvermittlung auf der Höhe der Zeit“ als Förderkriterium könnte die Situation verbessern. Nicht nur Künstler:innen brauchen faire Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung, sondern auch Kulturvermittler:innen.

Erfreulicherweise hat die Bundesregierung die Bedeutung der Kulturvermittlung in ihrem Regierungs­programm erkannt. Leider sind der Erkenntnis jedoch kaum Taten gefolgt. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert, Förderprogramme für die Vermittlung von Kunst und Kultur unter Berücksichtigung einer gemeinsamen Steuerung und Vernetzung weiter auszubauen und die Position der Kunstvermittlerinnen und -vermittler in den Kulturbetrieben zu stärken.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.