3693/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 21.11.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Pensionsantritt vor Regelpensionsalter
Im Rahmen verschiedener Regeln können Versicherte selbst entscheiden, zu welchem Zeitpunkt sie ihre Alterspension antreten. In manchen Fällen kann diese eigene Entscheidung aber eine Ausgleichszulage auslösen. Allerdings ist es nicht gerecht und nicht zielführend, dass eine Person durch eine eigene Entscheidung (vorzeitiger Pensionsantritt) eine Zahlung durch andere (Ausgleichszulage) auslöst, also Dritte für die eigene Entscheidung zahlen lässt.
Die Höhe von Pensionen hängt von diversen Faktoren ab:
Liegt das Gesamteinkommen des Pensionisten/der Pensionistin (Bruttopension plus sonstige Nettoeinkommen plus eventuelle Unterhaltsansprüche) unter den definierten Richtsätzen, stockt eine Ausgleichzulage die Pension auf. Die Ausgleichszulage als Form einer Sozialhilfe soll jeder Pensionistin und jedem Pensionisten ein Mindesteinkommen im Alter garantieren. 2022 gab es österreichweit 190.749 Ausgleichszulagenbezieher:innen Bei einem faktischen Pensionsantrittsalter von 61,8 Jahren im Jahr 2022 ist davon auszugehen, dass unter allen Pensionist:innen Menschen sind, die vor Regelpensionsalter in Pension gingen und nun Ausgleichszulagen erhalten.
So kann der Anreiz entstehen für die eigene Alterspension einen frühen Pensionstermin zu wählen, weil der/die Versicherte auch beim Erwerb von zusätzlichen Beitragsmonaten unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz bliebe. Wenn jemand die Anspruchsgrundlagen für eine Ausgleichszulage erfüllt, ist es für die Höhe der Nettopension unerheblich, ob die Eigenpension EUR 600,00 oder EUR 800,00 beträgt. Es ist aber nicht die Funktion der Ausgleichszulage, Lücken aufzufüllen, die auf Grund eigener Disposition entstanden sind.
Quellen:
https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.707733&portal=pvaportal
https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_und_pension/pension/1/1/Seite.270108.html
https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_und_pension/pension/Seite.270224.html
https://www.dnet.at/opis/Pensionsversicherung.aspx
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, eine Gesetzesvorlage vorzulegen, die eine Alterspension vor dem Regelpensionsalter an die Voraussetzung knüpft, dass ein solcher vorzeitiger Pensionsantritt keine Ausgleichszulage auslöst."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit
und Soziales vorgeschlagen.