3696/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 21.11.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Erneute Rechnungshofkritik zur Bundes-Sportförderung: Frist zur Vorlage einer Reform
Die Bundes-Sportförderung und der erste Rechnungshofbericht
Im Juni 2017 wurde das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 (BSFG 2017) beschlossen. Erst vier Jahre zuvor hatten SPÖ, ÖVP und FPÖ gemeinsam das Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 (BSFG 2013) beschlossen, das laut Klug "seit 1948 [...] die größte Reform im Bereich der Bundes-Sportförderung" dargestellt haben soll. Man wollte damals wegkommen vom "Gießkannenprinzip" der Fördergeldverteilung hin zu einer gezielten Verteilung nach den Parametern "Effizienz, Transparenz und Bedarfsorientierung". Das ist nicht geglückt. Anstatt das BSFG 2017 dafür zu nutzen, Missstände im alten Gesetz zu bereinigen, wurden bestehende Strukturen fortgeschrieben und einzementiert. Ein besonderer Missstand ist der dem BSFG 2017 inhärente Interessenkonflikt der Fördernehmer:innen, die in Gremien über Sportförderung entscheiden. §§ 33 Abs. 1, 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 BSFG 2017 sehen vor, dass Förderempfänger:innen, die also z.B. Mitglieder in Verbänden sind, auch in jenen Gremien sitzen können, die über die Fördermittelvergabe entscheiden - konkret im Aufsichtsrat, der Kommission für den Leistungs- und Spitzensport, sowie der Kommission für den Breitensport und der mit dem BSFG 2017 neu geschaffenen Bundes-Sport GmbH. Die beiden Kommissionen, die gemeinsam mit der Geschäftsführung an erster Stelle über die Vergabe von Fördermitteln entscheiden, bestehen sogar mehrheitlich aus Mitgliedern von Sportorganisationen, die von der Bundes-Sportorganisation (BSO) bestellt werden. Der Rechnungshof empfahl dem Ministerium deshalb, auf die Organisation der Sportförderung (Entscheidungsstrukturen in der Bundes-Sport GmbH) derart hinzuwirken, dass Fördernehmer:innen bei Förderentscheidungen höchstens in beratender, nicht aber in entscheidender Funktion agieren dürfen (1).
Vizekanzler und Bundesminister Kogler hat mehrfach seit Amtsantritts betont, eine Reform der Sportförderung im Sinne einer Beseitigung bestehender Interessenskonflikte erarbeiten zu wollen. Auch vonseiten der Abgeordneten der grünen Regierungspartei im Nationalrat wurden bereits im Ausschuss am 26.11.2020 Sympathien für die Forderung von NEOS geäußert (2). Trotz dieser Zusagen hat es in den letzten Jahren keine Reformversuche in diese Richtung gegeben. Im Budget 2023 wurde die Sportförderung von 80 Mio. EUR auf 120 Mio. EUR erhöht. Dies ist zwar einerseits verständlich, da der Betrag seit dem Jahr 2011 nicht angepasst wurde. Andererseits hätte gerade mit einer solchen Erhöhung auch die lang versprochenen Anpassungen einhergehen sollen.
Neuer Rechnungshofbericht - gleiche Kritikpunkte - alte Reformversprechen
Am 28. Juli 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht „Bundessportförderung; Follow-up-Überprüfung“ (3). Darin wird festgehalten:
"Das Ministerium setzte die Empfehlung des RH nicht um. Die Entscheidungsstrukturen in der Bundes–Sport GmbH blieben mangels Novellierung des BSFG 2017 unverändert. Der RH empfahl daher dem Ministerium neuerlich, auf eine Organisation der Sportförderung hinzuwirken, die in den Entscheidungsgremien keine Vertreterinnen und Vertreter von Fördernehmern vorsieht. Eine im Sinne des Know–how–Austausches allenfalls erwünschte Mitwirkung von Vertreterinnen und Vertretern von Fördernehmern wäre auf eine beratende Funkton zu beschränken."
NEOS fordern seit Beginn der Legislaturperiode, die Kritik des Rechnungshofes ernst zu nehmen und für neue Entscheidungsstrukturen in der Vergabe der Bundes-Sportförderung zu sorgen. Auf Nachfrage von NEOS bestätigte Vizekanzler und Bundesminister Kogler während der Budgetverhandlungen am 13. November 2023, dass im BMKÖS an einer Reform gearbeitet wird. Angesichts der vielen gebrochenen Versprechen der letzten Jahre dient dieser Antrag dazu, der Bundesregierung und vor allem Vizekanzler und Bundesminister Kogler vonseiten des Nationalrats eine Frist zu setzen, die angekündigte Reform auch tatsächlich vorzulegen. Im Lichte der herannahenden Nationalratswahl im Herbst 2024 ist die Zeit hierfür inzwischen knapp. Vizekanzler und Bundesminister Kogler wird daher aufgefordert, dem Nationalrat innerhalb des ersten Quartals 2024 eine Gesetzesvorlage zur Änderung des BSFG 2017 zu übermitteln, die eine Reform der Entscheidungsgremien im Sinne der vom Rechnungshof geäußerten Empfehlungen vorsieht.
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere der Vizekanzler und Bundesminister für Kunst‚
Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, dem
Nationalrat innerhalb des ersten Quartals 2024 eine Gesetzesvorlage zur
Änderung des BSFG 2017 zu übermitteln, die eine Reform der
Entscheidungsgremien im Sinne der vom Rechnungshof geäußerten
Empfehlungen vorsieht."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sportausschuss vorgeschlagen.