3697/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 21.11.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Schwangerschaftsabbrüche sicherstellen
Schwangerschaftsabbrüche sind seit fast 50 Jahren in Österreich im Rahmen der Fristenlösung zwar nicht legal, aber immerhin straffrei. Damit sollte es ungewollt schwangeren Frauen möglich sein, einen Abbruch vornehmen zu lassen. Theorie und Praxis sind allerdings oft zwei ganz verschiedene Bereiche und das zeigt sich auch in der Diskussion um reproduktive Rechte. Immerhin werden Abbrüche in vielen Regionen nicht angeboten, haben sehr unterschiedliche Preisspannen, sind damit für manche Betroffenen nicht finanzierbar und werden aufgrund der unklaren Datenlage in Österreich immer wieder in Frage gestellt.
Anlässlich des Safe Abortion Day zeigte die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung auf, dass die gesamte Versorgung in Tirol und Vorarlberg zu diesem Zeitpunkt von einer einzigen Person abhängig war, im Burgenland können Schwangerschaftsabbrüche überhaupt nicht durchgeführt werden (1). Die langen Diskussionen in Vorarlberg veranschaulichten zusätzlich, dass diese Abhängigkeiten zu großen Engpässen führen können. Immerhin führte der Pensionierungswunsch des Arztes, der Abbrüche anbietet, zu einer fast eineinhalb Jahre anhaltenden Diskussion, bis eine Lösung gefunden werden konnte (2, 3).
Neben dem mangelnden Angebot in einigen Bundesländern stellen aber auch die Kosten eine hohe Hürde für Betroffene dar. Bei einem medikamentösen Abbruch wird bei einem Fabrikpreis von 85 Euro für das Medikament beispielsweise in Wien in Krankenhäusern der gleiche Preis von 325 Euro wie für einen operativen Abbruch verrechnet (4), im niedergelassenen Bereich schwanken die Kosten noch weiter, bis hin zu 900 Euro (5). Möglichkeiten zur Regulation gäbe es beispielsweise, indem man die Margen für die Abgabe von Mifegyne reduziert oder einheitliche Zuschusslösungen bei finanziellen Engpässen schafft, wie dies beispielsweise die Stadt Wien anbietet (6). Vergleichbar mit Diskussionen über die Kosten von Gesundheitsleistungen, ist auch bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht nachvollziehbar, warum Frauen in verschiedenen Bundesländern komplett unterschiedliche Kosten für die gleiche Leistung tragen sollten.
Neben diesen faktischen Schwierigkeiten beim Zugang zu Abbrüchen, stellt sich fast 50 Jahre nach der Lösung noch die Frage, ob - oder inwiefern - Schwangerschaftsabbrüche gesellschaftlich akzeptiert werden. Gerade die Idee einer Motivforschung wird regelmäßig von Gegnern von Schwangerschaftsabbrüchen genutzt, da ein hoher gesellschaftlicher Druck zum Abbruch merkbar wäre (7). Vorgeschriebene Beratungsgespräche müssen ohnehin aufklären und aufgrund internationaler Studien ist erkennbar, dass fast immer multiple Faktoren zur Entscheidung für einen Abbruch beitragen und diese nicht monothematisch aufgeschlüsselt werden können. Infolgedessen könnten derartige Motiverhebungen nur einen sehr eingeschränkten Informationsgewinn bedeuten, wohingegen das Prozedere der Befragung für betroffene Frauen traumatisierend wäre und daher als unverhältnismäßig abzulehnen ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, mit Landesregierungen und Landesärztekammern in Gespräche zu treten, um
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.