3701/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 21.11.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Beschleunigung von UVP-Verfahren bedeutsamer Infrastrukturvorhaben im Energiebereich
Die Notwendigkeit des Ausbaus der österreichischen Stromnetzinfrastruktur im Rahmen der Umstellung auf erneuerbare, dezentrale Stromerzeugung ist mittlerweile im Bewusstsein fast aller maßgeblichen Akteure angelangt. Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundene Bewährungsprobe für das Energiesystem, hat sich der zeitliche Druck, die Energiewende zu beschleunigen und über diesen Hebel den Gasverbrauch in Österreich zu senken, signifikant erhöht. Doch auch wenn dies gelingen sollte, wird Gas in den nächsten Jahren ein zentraler Primärenergieträger in der österreichischen Energieversorgung bleiben. Durch den geplanten Ausstieg aus Gas russischen Ursprungs wird der Diversifizierung des Gasbezugs und der Erzeugung von Biogas in Österreich in den nächsten Jahren eine bedeutende Rolle zukommen. Damit verbunden, entstehen neue Anforderungen für die österreichische Gasinfrastruktur. Durch geänderte Lieferrouten bedarf es der Errichtung neuer - oder der Ertüchtigung und des Ausbaus bereits bestehender Gasleitungen. Der ohnehin bereits bestehende zeitliche Zugzwang zum Ausbau der Energieinfrastruktur wird durch das Auslaufen des Gastransitvertrags zwischen Russland und der Ukraine Ende 2024 und die Gefahr der Beschädigung dieser Pipeline infolge von Kriegshandlungen, nochmal deutlich erhöht. Die Zeit drängt und die Bundesregierung muss anstelle von Lippenbekenntnissen endlich dafür sorgen, dass zentrale Infrastrukturvorhaben im Energiebereich schnellstmöglich realisiert werden können.
Neben politischen Grundsatzentscheidungen, wie sie aktuell zum Beispiel für die Umsetzung des Projektes WAG-Loop vonnöten wären, müssen Lösungen geschaffen werden, die zu deutlich verkürzten UVP-Genehmigungsverfahren bei Großprojekten führen. Der aktuellste UVP-Bericht an den Nationalrat aus dem Jahr 2021 zeigt, dass im Jahr 2020 der Medianwert der Dauer vom Antrag bis zur Entscheidung aller UVP-Verfahren bei 23 Monaten lag. Im Jahr 2019 lag der Wert bei 58,8 Monaten. (1) Die Wahl des Medians als Darstellungsform lässt dabei aber nicht erkennen, dass die Verfahrensdauer zentraler Vorhaben der Energiewende in der Vergangenheit um ein Vielfaches höher lag. Eine Auswertung der WKÖ legt dar, dass die Verfahrensdauer der Burgenland-Steiermark-Hochspannungsleitung 76 Monate, die der Salzburgleitung Netzknoten St. Peter 96 Monate und die des Pumpspeicherkraftwerkes Kühtai 125 Monate betrug. (2) Durch die geänderten Rahmenbedingungen fehlt Österreich schlichtweg die Zeit für derart lange Verfahrensdauern.
Aus Sicht von NEOS sind mit den politischen Bemühungen und Beschlüssen der letzten Jahre zwar erste Schritte gesetzt worden, um die Verfahrensdauer für Projekte der Energiewende deutlich zu beschleunigen, nun müssen jedoch weitere Maßnahmen folgen. Es sei an dieser Stelle hauptsächlich die Novelle des Umweltverträglichkeits-Prüfungs-Gesetzes im März dieses Jahres, die kürzlich erfolgte Revision der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED III) auf europäischer Ebene, aber auch die Revision der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur verwiesen. Diese Erleichterungen zielen jedoch nicht auf nationale Infrastrukturgroßprojekte ab und die energiepolitischen Herausforderungen seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine bedingen weiteren Anpassungsbedarf.
In Deutschland wurde im März 2023 das Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich beschlossen. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Verfahrensdauer für Vorhaben mit einer hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung zu reduzieren, ohne dabei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen. Dies soll unter anderem mittels folgender Regelungen umgesetzt werden:
Im Energiebereich sind davon unter anderem die Planfeststellungsverfahren bezüglich der
Der Ausbau bedeutsamer Energieinfrastruktur ist aus Gründen der Energiewende und der Energieversorgungssicherheit eine der zentralen Herausforderungen in Österreich, in der keine Zeit mehr verstreichen darf.
Quellen
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie, wird aufgefordert, gesetzliche Anpassungen zu treffen, die, dem deutschen Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich folgend, ein Vorrangs- und Beschleunigungsgebot für UVP-Genehmigungsverfahren von besonders bedeutsamen Energieinfrastrukturvorhaben unter Wahrung aller Verfahrensrechte, vorsehen. Als besonders bedeutsame Energieinfrastrukturvorhaben sollen dabei UVP-pflichtige Vorhaben zur Errichtung und Änderung der Strominfrastruktur und der Gasinfrastruktur gelten."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.