3703/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 21.11.2023
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muna Duzdar,
Genossinnen und Genossen
betreffend „Keine prekären Arbeitsverhältnisse im ORF“
Prekäre Anstellungsverhältnisse im ORF sind ein Problem, das seit langem besteht und immer wieder in den Aufmerksamkeitsfokus gelangt – sei es aufgrund von konkreten Beschwerden einzelner Mitarbeiter:innen, die beispielsweise von „Tagelöhnerei“ sprechen, oder aufgrund von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Ein besonderes Problem dabei sind Kettenverträge. Bei diesen handelt der ORF jedoch nicht einmal ungesetzlich. Anders als fast alle andere Unternehmen können im ORF laut § 32 Abs. 5 Z 1 ORF-Gesetz befristete Arbeitsverhältnisse „ohne zahlenmäßige Begrenzung und auch unmittelbar hintereinander abgeschlossen werden, ohne dass hierdurch ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit entsteht.“ Kein anderes Medienunternehmen dürfte Freie Mitarbeiter:innen mit derartigen aneinandergereihten Verträgen beschäftigen. Unklar ist auch, ob diese Regelung mit EU-Recht vereinbar ist. Dort sind Kettenverträge unzulässig, wenn sie missbräuchlich verwendet werden. Das sehen renommierte Arbeitsrechtler*innen im Fall des ORF als gegeben an.
Die Aneinanderreihung von Kettenverträgen führt dazu, dass viele Mitarbeiter*innen des ORF über Jahre hinweg in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Sie haben keine Planungssicherheit, was ihr Einkommen und ihre Zukunft anbelangt. Darüber hinaus führen Kettenverträge innerhalb des ORF zur einer Zwei-Klassen-Gesellschaft. Während sich einige Mitarbeiter*innen in sicheren und stabilen Beschäftigungsverhältnissen befinden, sind andere in prekären Arbeitsverhältnissen gefangen. Einen Unterschied in den Tätigkeitsbereichen gibt es dabei oftmals nicht. Freie Mitarbeiter*innen und die von ihnen gestalteten Beiträge sind essentiell zum Beispiel für den Fortbestand von Ö1, dem zentralen Ankerpunkt des öffentlich-rechtlichen Angebots des ORF. In vielen Fällen übernehmen Freie auch Tätigkeiten, die zuvor von festangestellten Personen verrichtet wurden.
Alle Mitarbeiter*innen des ORF brauchen sichere und stabile Arbeitsverhältnisse. Kettenverträge dürfen im größten Medienunternehmen des Landes, das von den Gebühren des Publikums finanziert wird, keinen Platz mehr haben. Der ORF mit seiner Bedeutung als journalistisches Leitmedium des Landes hat hier auch eine soziale Verantwortung. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien werden aufgefordert die aktuell bestehenden Sonderbestimmungen, die es dem ORF ermöglichen, Arbeitsverhältnisse ohne zahlenmäßige Begrenzung und auch unmittelbar hintereinander abzuschließen, zu streichen und so eine Gleichstellung mit anderen Medienunternehmen herzustellen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.