3705/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 22.11.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, MMag. DDr. Hubert Fuchs
und weiterer Abgeordneter
betreffend Gewinnsprünge heimischer Institute auf Kosten der österreichischen Bankkunden
Immer mehr verschärft sich in Österreich die Lage für jene Menschen, die Kunden bei einem heimischen Bankinstitut sind. Der Grund: Kreditnehmer und Schuldner erleben eine horrende Teuerung. Die Institute verdienen sich indes eine goldene Nase, nicht zuletzt, weil die hohen Zinssprünge der EZB auch nicht an die Anleger und Sparer weitergeben werden. Wer Geld auf einem Konto oder Sparbuch liegen oder in einem anderem Finanzprodukt gebunden hat, verliert kräftig. Dabei fahren die Banken fabelhafte Gewinne ein: die Bank Austria kann etwa 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 80 Prozent mehr Gewinn verbuchen. Die schlechte Wirtschaftslage wird aber Kreditrückzahlungen durch Ausfälle einbrechen lassen – im Umkehrschluss wird es in der Folge den Banken teuer zu stehen kommen.
Die Politik, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, muss dafür Sorge tragen, dass die Einlagen der österreichischen Bankkonten vor der weiteren Entwertung geschützt werden und dass die einseitigen Zinserhöhungen, die Kredite unbezahlbar machen und damit nicht nur die Wirtschaft gefährden, sondern auch tatsächlich Armut verursachen, beendet werden. Es muss aufhören, dass den Bürgern das Geld aus den Taschen gezogen wird, Kredite entweder nicht abbezahlt werden können oder schon gar nicht gewährt werden und die Österreicher damit quasi enteignet werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, die Empfehlungen und Warnungen der Bankenaufsicht und der Österreichischen Nationalbank aufzugreifen und gegenüber den heimischen Bankinstituten zu vertreten, die folgende Inhalte umfassen:
· Empfehlung zur Nutzung der Ertragslage für die Stärkung der Eigenkapitalbasis
· Anerkennung der Gefahr erhöhter Ausfallraten bei Krediten aufgrund der steigenden Zinsen und Minimierung der Gefahr durch das Ergreifen von geeigneten Maßnahmen
· Beendigung einseitiger Zinserhöhungen zu Ungunsten der Bankkunden
· Regelmäßige Überarbeitung und Adaptierung der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) zur Förderung der Schaffung von Eigentum für die Bankkunden mit angemessenen Vergaberichtlinien und Konditionen bei Krediten
· Vorgaben betreffend Beschränkung bei den Spesen und Kosten der Kontenführung
· Sanktionen für Banken, die besonders kundenfeindlich agieren“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuss zuzuweisen.