3719/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.11.2023
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Oxonitsch,

Genossinnen und Genossen

betreffend Kinder- und Jugendhilfe evaluieren und weiterentwickeln

Nach zähem Ringen wurde mit 1.Jänner 2020 die Gesetzgebungskompetenz für Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe zur Gänze den Ländern übertragen. Weiters wurde im Rahmen einer Vereinbarung gemäß Artikel 15a BVG über die Kinder- und Jugendhilfe eine Verteilung von Aufgaben zwischen Bund und Ländern vorgenommen. Artikel 1 der 15a Vereinbarung legt die gemeinsame Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfestandards zwar ausdrücklich als Ziel fest, doch scheiterten diverse Bemühungen an der erforderlichen Zustimmung aller Bundesländer. Somit sind trotz massiv gestiegener Anforderungen und Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe und zahlreicher zu bewältigender Krisen wie Corona, Teuerung etc. die Rahmenbedingungen und Ressourcen der Kinder- und Jugendhilfe seit 2020 unverändert auf niedrigem Niveau.

Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a BVG hat zur Konsequenz, dass sowohl Verschlechterungen als auch Verbesserungen der Standards nur nach einer gemeinsamen Entscheidung aller Vertragspartner durchgeführt werden können. Dies bedeutet praktisch, dass das Niveau der Standards auf dem Stand von 2013 eingefroren ist. Darüber hinaus fehlt jegliche offizielle Struktur, in der entsprechende österreichweite Prozesse - die Agenden der Vereinbarung betreffend - stattfinden könnten. Denn die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe (ARGE KJH) ist lt. parlamentarischer Anfragenbeantwortung durch Frau BM Raab nur eine informelle Einrichtung ohne offizielles Protokoll.

Der Weiterentwicklungsbedarf ist jedoch enorm! Expert:innen und Praktiker:innen beklagen immer lauter, den zunehmenden Fachkräftemangel und den damit verbundenen Qualitätsverlust der Kinder- und Jugendhilfe in Österreich. Es kann den anvertrauten Kindern und Jugendlichen mit ihren Bedürfnissen nicht jederzeit gerecht werden. Dies gleicht einer Kindeswohlgefährdung, die nicht hingenommen werden kann. Auch ist nicht vertretbar, warum Tagsätze und Qualitätsstandards für Kinder in unterschiedlichen Einrichtungen divergieren, was immer wieder zu großen praktischen Problemen bei Wohnorten an Bundesländergrenzen führt.

Auch die Volksanwaltschaft wurde auf die Problematik aufmerksam und prüfte im Rahmen der „Präventive Menschenrechtsprüfung“ Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe. Im aktuellen 46. Bericht werden die Prüfergebnisse der Kommissionen der Volksanwaltschaft in den 94 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe dargestellt und eine Vielzahl an Anregungen präsentiert. Höchst problematisch wird unter anderem der Fachkräftemangel und der damit einhergehende Qualitätsverlust in der Kinder- und Jugendhilfe gesehen. Verbesserungen der Rahmenbedingungen werden eindringlich gefordert.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Familie, Frauen, Jugend, Medien und Integration im Bundeskanzleramt wird ersucht, die Empfehlungen der Volksanwaltschaft möglichst rasch umzusetzen, wobei insbesondere für mehr Personal in den Einrichtungen, einheitliche Tagsätze für alle Kinder, kleinere Gruppen zur Betreuung, einheitliche Qualitätskriterien, eine massive Aufstockung der Ressourcen sowie eine allgemeine Evaluierung der Kinder- und Jugendhilfe in Österreich zu sorgen ist.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisung: Ausschuss für Familie und Jugend