3721/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.11.2023
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Lootboxen

 

Lootboxen, jene Beutekisten mit denen man bei Onlinespielen immer wieder konfrontiert ist, können bei Kindern, aber auch bei Gamer und Gamerinnen zu bösen Überraschungen führen. Auf der Internetseite https://www.onlinesicherheit.gv.at zu lesen: „Käufliche Lootboxen: Die Kostenfalle beim Videospiel - Erst nach dem Öffnen erfährt man, was eine Lootbox enthält. Oft steckt darin wertvolle virtuelle Ausrüstung“[1]. Festgehalten wird ebenfalls: „Mit ihren unbekannten Vorteilen und Goodies appellieren sie nämlich direkt an das Belohnungssystem des Gehirns und können bei Spielerinnen und Spielern eine Sucht auslösen“[2].

Lootboxen sind äußerst lukrative Geschäfte für die Anbietenden. Schätzungen gehen für das Jahr 2020 davon aus, dass rund 15 Milliarden Dollar mit Lootboxen umgesetzt werden konnten[3]. In den Niederlanden und in Belgien sind die Beutekosten bereits verboten. In Österreich hat im Februar 2023 das Bezirksgericht Hermagor geurteilt, „dass die Packs (sprich Lootboxen, d.V.) für FIFA (FIFA 23 als Standard Edition für PS5 für 47,99 Euro) als konzessionspflichtige Ausspielung von Glücksspiel zu qualifizieren sind (Urteil vom 26.02.2023)“[4]. Das Landesgericht Wien hat in der zweiten Instanz das Urteil bestätigt.

Die beklagten Parteien waren Electronic Arts (EA) und Sony. Beide erklärten in einer Aussendung, das Urteil sei „verfehlt.“ Des weiteren betonte EA: „Wir haben zwar beschlossen, gegen diese Entscheidung, die über diesen Einzelfall hinaus keine weiteren rechtlichen Auswirkungen hat, keine Berufung einzulegen, sind aber zuversichtlich, dass unsere Spiele nicht als Glücksspiele zu qualifizieren sind und halten alle lokalen Gesetze in vollem Umfang ein“[5]

Eine gesetzliche Regelung sollte zur Klärung führen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und mit allen zuständigen Minister:innen, insbesondere des Finanzministers und der Justizministerin, werden aufgefordert dem Nationalrat so rasch als möglich, eine Gesetzesvorlage zum Verbot von Lootboxen zu übermitteln. Außerdem wird der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aufgefordert sich für eine EU-weite Lösung und Regelung einzusetzen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Konsumentenschutzausschuss



[1] https://www.onlinesicherheit.gv.at/Services/News/Lootboxen-Videospiele-Risiken.html.

[2] Ibid.

[3] https://www.notebookcheck.com/Lootboxen-sind-illegales-Gluecksspiel-Gericht-in-OEsterreich-verurteilt-Sony-zur-Rueckerstattung-von-Geld-fuer-FIFA-Packs.698736.0.html .

[4] Ibid.

[5] Zitiert nach: https://www.gameswirtschaft.de/wirtschaft/lootboxen-urteil-oesterreich-fifa-ea-sports/ .