3726/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.11.2023
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Rainer Wimmer,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend finanzielle Verbesserungen für arbeitslose Menschen und Ihre Familien

 

 

Durch die gute Arbeitsmarktlage und die hohen Kollektivvertragsabschlüsse steigen die

Einnahmen aus der Arbeitslosenversicherung deutlich und sollen 2025 die Gesamtausgaben

der UG 20 übersteigen. Die Tatsache, dass Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung

nicht an die Inflation angepasst werden und sich auf das Einkommen des (vor)letzten Jahres

beziehen, fördert diesen Überschuss.

Der entstehende finanzielle Polster sollte Argument genug sein, um die schleichende Entwertung dieser Versicherungsleistung durch eine automatische Valorisierung abzustellen. Zudem könnte der Überschuss genutzt werden, um die soziale Absicherung des Arbeitslosengeldes zu erhöhen, indem die Nettoersatzrate auf 70 % und die Familienzuschläge, die seit 2001 nicht mehr angepasst wurden, angehoben werden. Die Regierung hat dies jedoch zum Anlass genommen, um die Beiträge von 6 % auf 5,9 % zu senken. Das gefährdet den künftigen Selbstfinanzierungsgrad des Arbeitslosengeldes

und kommt großen Unternehmen überproportional stark zugute. In Verbindung mit den Wirschaftsprognosen für 2024 und dem damit verbundenen Anstieg der Arbeitslosigkeit ist eine Senkung des Beitrages die falsche Maßnahme.

 

Die Anhebung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent des letzten Einkommens, die jährliche Valorisierung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe und die Verdreifachung des Familienzuschlages sind dringst erforderliche Maßnahmen um das Abrutschen in Armut im Falle von Arbeitslosigkeit für die Betroffenen und ihre Familien zu verhindern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird aufgefordert, unverzüglich dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der folgenden Maßnahme umgesetzt werden:

·         Rücknahme der Beitragssenkung zur Arbeitslosenversicherung

·         Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent des letzten Einkommens

·         Berechnungszeitraum des Arbeitslosengeldes näher an den Zeitpunkt der Geltendmachung rücken

·         Jährliche Valorisierung des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe

·         Verdreifachung des Familienzuschlages.“

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales