3727/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.11.2023
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Philip Kucher,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend ausreichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung der Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer

 

 

Der Notwendigkeit, um die Spitäler zu entlasten den niedergelassenen Bereich auszubauen um auf die Herausforderungen der nächsten Jahre angemessen reagieren zu können, wurde mit dem für 2024 beschlossenen Budget nicht Rechnung getragen. 140 Mio. Euro aus dem Gesundheitsreformpaket und 300 Mio. Euro aus dem FAG für den niedergelassenen Bereich reichen dafür nicht aus. Unabdingbare Verbesserungen einzelner Bereiche in der niedergelassenen Versorgung (wie zB. der Ausbau von Disease-Management-Programmen für chronisch Kranke oder weitere Verbesserungen im Bereich der Kinder- und Jugendgesundheit usw) können damit nicht finanziert werden.

 

Den zu geringen zusätzlichen Geldern für den niedergelassenen Bereich stehen die Mittelkürzungen bei der ÖGK im Rahmen des Umbaus der SV ab 2019 gegenüber. Für 2023 sind es rund 200 Mio. € und ab 2024 zumindest 220 Mio. € jährlich. Diese Kürzungen wurden bisher nicht zurückgenommen.

 

Wenn man nunmehr die Kürzungen den zusätzlichen Mitteln gegenrechnet, bleiben der ÖGK nur rund 100 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung. Diese Mittel reichen nicht aus um die erforderlichen Maßnahmen im Kampf gegen die bereits bestehenden und die künftigen Versorgungslücken finanzieren zu können.

 

Die Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung der ÖGK ist daher unbedingt erforderlich. Es braucht die Rückabwicklung des mit dem SV-OG erfolgten Entzuges der finanziellen Mittel für die ÖGK und Schaffung eines Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenversicherungsträgern um die Leistungsharmonisierung und den Leistungsausbau zu finanzieren sowie die Ausschüttung der versprochenen Patientenmilliarde in Tranchen zu je 200 Mio. Euro für 5 Jahre um die ambulante Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

 

Des Weiteren werden seit Jahren für Arbeitnehmer:innen erforderliche Leistungsverbesserungen im Bereich der Unfallversicherung nicht umgesetzt, während der Beitragssatz in den vergangenen neun Jahren dreimal gesenkt wurde. Die dem System entzogenen Mittel wären jedoch dringend erforderlich, um etwa eine moderne Berufskrankheitenliste, die den Herausforderungen der heutigen Arbeitswelt gerecht wird, umsetzen zu können. Dies brächte nicht nur Vorteile für jene Arbeitnehmer:innen, die von einer Berufskrankheit betroffen sind. Es hätte positive Effekte für alle, wenn Präventionsaktivitäten erhöht werden, um eine arbeitsbedingte Erkrankungen gar nicht entstehen zu lassen.

 

Auch können und sollen die Arbeitnehmer:innen die demografische Last nicht alleine tragen. Der Bund muss seine Verantwortung für die Gesundheitsversorgung der Pensionsbezieher:innen auch im Bereich der ÖGK wieder wie früher wahrnehmen und den Hebesatz in der ÖGK anheben.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der ein Finanzierungspaket für den größten Krankenversicherungsträger, die ÖGK, mit folgenden Inhalten umgesetzt wird:

 

·        Rückabwicklung des mit dem SV-OG erfolgten Entzuges der finanziellen Mittel für die ÖGK

·        Schaffung eines Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenversicherungsträgern

·        Ausschüttung der versprochenen Patientenmilliarde in Tranchen zu je 200 Mio. Euro für 5 Jahre

·        Unfallversicherungsbeitrag auf sein ursprüngliches Niveau von 1,4 Prozent anheben

·        Hebesatz für die Pensionist:innen in der ÖGK anheben.“

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss