3728/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.11.2023
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Michael Seemayer,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend kollektivvertragliches Lehrlingseinkommen für Lehrlinge in den überbetrieblichen Lehrwerkstätten

 

 

Obwohl die Auszubildenden in den überbetrieblichen Ausbildungen den betrieblichen Lehrlingen gleichgestellt sind, erhalten sie kein Lehrlingseinkommen, sondern eine Ausbildungsbeihilfe in Höhe der DLU (Deckung des Lebensunterhalts):

−       erstes und zweites Lehrjahr: 372,60 Euro

−       drittes und viertes Lehrjahr gebührt die DLU für Erwachsene in Höhe: 860,70 Euro

 

Geld ist ein wichtiger Motivator für die Jugendlichen, um eine Ausbildung zu beginnen. Außerdem darf die Lücke zwischen Lehrlingen nicht zu massiv ausfallen. 

Die Lehrlingseinkommen bei den heurigen Kollektivvertragsabschlüssen haben sich heuer besonders gut entwickelt, z.B.:

−       erstes Lehrjahr Metallgewerbe: 800,00 Euro

−       erstes Lehrjahr Handel: 800,00 Euro

 

Die logische Konsequenz der niedrigen Ausbildungsbeihilfen wird sein, dass viele Jugendliche keine Lehre mehr abschließen. Das können sie sich nicht mehr leisten. Stattdessen werden sie Aushilfsjobs annehmen, in denen sie kurzfristig mindestens dreimal so viel verdienen.

 

2019 wurde unter der schwarz-blauen Bundesregierung den volljährigen Lehrlingen in der ÜBA die Ausbildungsbeihilfe im ersten und zweiten Lehrjahr von 753 Euro auf 325 Euro monatlich gekürzt. Damit haben viele die Lehrlinge über die Hälfte ihres ohnehin schon bescheidenen Einkommens verloren. Wenn man sich dann auch noch vor Augen hält, dass die Armutsgefährdungsschwelle (60 Prozent des Medianeinkommens) 1.371 Euro monatlich für einen Ein-Personen-Haushalt (12-mal im Jahr) beträgt, bedeutet das, dass die volljährigen Lehrlinge gerade mal ein Viertel davon erhalten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der die Lehrlinge in den überbetrieblichen Lehrwerkstätten anstatt der Ausbildungsbeihilfe, gleichermaßen wie Lehrlinge in den Betrieben, ein kollektivvertragliches Lehrlingseinkommen erhalten und als Aufsichtsministerium auf eine Anpassung der relevanten Richtlinien des AMS hinzuwirken.“

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales