3737/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.11.2023
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Maximilian Köllner, MA

Genossinnen und Genossen

 

betreffend „Schwimmunterricht fördern – Schwimminfrastruktur rasch ausbauen“

 

In Österreich können rund 160.000 Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre nicht schwimmen– davon betroffen sind mehr als 130.000 Kinder im Alter bis neun Jahre. Dabei ist Schwimmen für Kinder besonders wichtig, ist es doch neben sportlicher Betätigung vor allem auch eine unvergleichbare Überlebenstechnik. In Österreich sterben laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) jährlich zwischen 22 und 47 Personen an den Folgen eines Ertrinkungsunfalls. Bei tödlichen Kinderunfällen ist Ertrinken die zweithäufigste Todesursache.

Vor der Pandemie schwammen Schülerinnen und Schüler rund 6.200.000 Stunden pro Semester. Laut KFV entfielen durch die Pandemie 4.200.000 Stunden pro Halbjahr. Großteils nicht abgehalten wurde auch der Schwimmunterricht in Volksschulen, nicht zuletzt deshalb waren Kinder seit Pandemiebeginn weniger im Wasser als die Jahre zuvor. Dabei kommt vor allem dem Schwimmunterricht im Rahmen des Schulsportes eine große Bedeutung zu, da hier normalerweise sichergestellt wird, dass alle Kinder, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, Zugang zu Schwimmkursen bekommen.

Laut einer aktuellen KFV-Umfrage war jedoch knapp ein Drittel der Kinder im Jahr 2020 überhaupt nie schwimmen, vor der Pandemie waren es im Jahr 2019 mit 14 Prozent in etwa halb so viele. Bei den Erwachsenen, die in den vergangenen zwölf Monaten gar nicht schwimmen waren, hat sich der Anteil mehr als verdoppelt – von 20 Prozent 2019 auf 44 Prozent in diesem Jahr.

Wie in vielen anderen Bereichen verstärkte die Pandemie auch beim Thema Schwimmen die bereits bestehenden Unterschiede in den Bevölkerungsgruppen. Sozial schwächer Gestellte hatten die wenigsten Möglichkeiten, eine für sie sichere Schwimminfrastruktur zu nutzen. Darum ist es wichtig, in den nächsten Jahren massiv in den Ausbau dieser Schwimminfrastruktur – etwa in Form von Hallenbädern – zu investieren.

Die Möglichkeit, finanzielle Mittel aus dem Sportbudget für 2024 für die Sanierung von Hallen- und Schwimmbädern zur Verfügung zu stellen, wurde von dieser Regierung trotz Erhöhung des Budgets, verabsäumt. Die Verbesserung der Schwimminfrastruktur wird gänzlich dem Zufall überlassen und in die Hände von Eigeninitiativen gelegt, wie etwa das Beispiel der Sanierung des Hallenbads in Neusiedl am See zeigt. Dort haben sich Land und Gemeinde, ohne Beteiligung des Bundes, auf einen Sanierungsplan geeinigt. Dabei sollte es im allgemeinen Interesse, und damit im Interesse des Bundes sein, dass jedes Kind in Österreich die Möglichkeit hat, Schwimmen zu erlernen. Um dies zu gewährleisten, ist es seitens des Bundes entscheidend, für eine flächendeckende Schwimminfrastruktur zu sorgen, um den Kindern und Jugendlichen in Österreich die Möglichkeit zu geben, Schwimmen zu erlernen. Es reicht jedenfalls nicht aus, lediglich das Angebot für Schwimmkurse zu erhöhen, wenn die Fahrt zum nächsten Schwimmbad Stunden dauert.

 

Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport, wird aufgefordert, in Abstimmung mit den Bundesländern und Gemeinden rasch eine Strategie zum Erhalt und Ausbau von Schwimminfrastruktur, insbesondere in Form von Hallenbädern, zu entwickeln, gleichzeitig den Schulschwimmunterricht zu fördern und entsprechende finanzielle Mittel dafür zur Verfügung zu stellen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sportausschuss vorgeschlagen