3738/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.11.2023
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, Süleyman Zorba, Joachim Schnabel, Elisabeth Götze

Kolleginnen und Kollegen

betreffend die Sicherstellung des reibungslosen Breitbandausbaus

Ultraschnelle Breitbandnetze bilden das Rückgrat für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Aktivitäten. Die Österreichische Bundesregierung hat sich daher das Ziel gesetzt, die Teilnahme möglichst vieler Menschen an der Wissens- und Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts zu ermöglichen.

Eine leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur ist eines der wichtigsten Fundamente für erfolgreiche Digitalisierung. In Österreich schreitet der Breitbandausbau voran, 69 Prozent aller Haushalte verfügen über einen Zugang zu gigabitfähigem Internet. 95 Prozent der Haushalte haben 5G-Zugang, bei Glasfaser wurden allein 2022 900 Millionen Euro Förderungen ausgeschüttet.

Auch der Datenverbrauch legt laut Regulierungsbehörde RTR zu: Im ersten Quartal 2023 wurden im festen Breitband rund sechs Prozent, im mobilen Breitband 15 Prozent mehr Daten konsumiert als im Vergleichszeitraum 2022.

Der gestiegene Datenverbrauch zeigt, dass ein schneller und stabiler Internetanschluss in unserer modernen und vernetzten Welt eine absolute Notwendigkeit geworden ist.

Die Grundlage für unsere moderne Welt ist die Anbindung an die digitale Infrastruktur und besonders in entlegenen Gebieten ist der Ausbau von schnellem Breitband-Internet oft kostenintensiv. Daher wird demnächst auch ein weiterer hochdotierter Fördercall ausgeschrieben.

Im Zuge der verstärkten Ausbautätigkeit haben sich in der Praxis auch einige neue Herausforderungen ergeben, welche zu Verzögerungen von Bauprojekten führen können, beispielsweise sollten Vorteile der Mitverlegung nicht zu Nachteilen durch Bauverzögerungen führen und Gemeinden ehestmöglich über Förderzusagen informiert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen,

·         wie die Abstimmung sowie Zusammenarbeit bei Überbauungen bzw. Mitverlegungen verbessert werden kann, damit es zu keinen unnötigen Verzögerungen von Bauprojekten kommt.

 

·         wie Gemeinden zum Zeitpunkt einer Förderzusage automatisch informiert werden können, um die Entwicklung der Projekte zu beschleunigen.

 

·         wie mit nicht erfolgtem Ausbau in gefördertem Ausbaugebiet umgegangen werden soll.

 

·         wie der angemeldete eigenwirtschaftliche Ausbau im Zuge der Konsultierung für die Erstellung der Förderlandkarte wirtschaftlich und technisch überprüft werden kann, sowie  Möglichkeiten zu erörtern, wie dieser eigenwirtschaftliche Ausbau durch Sanktionen abgesichert werden kann.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie vorgeschlagen.