3739/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 24.11.2023
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd,
Genossinnen und Genossen
betreffend es braucht mehr Transparenz und konkretere Vorgaben für waldbezogene Förderungen
Derzeit bestehen bereits mehrere Förderstränge für waldbezogene Förderungen. Im Zuge der heurigen Budgetbeschlussfassungen wurde der Waldfonds um 100 Mio. € aufgestockt und die Geltungsdauer des Waldfondsgesetzes verlängert. Weiters wurde vor Kurzem eine Novelle zum Forstgesetz beschlossen, mit der eine neue Förderschiene zur Schaffung klimafitter Wälder eingeführt wurde. Allerdings wurde verabsäumt, hinreichend konkrete Vorgaben für den Fördermittelbezug in das Gesetz aufzunehmen, womit auch hier nicht ausreichend transparent ist, wie die Klimafittness der Wälder in Österreich durch das Forstgesetz konkret erreicht werden soll. Es ist außerdem nicht klar, wie hoch die Fördermittel sind, die auf Grundlage dieser neuen gesetzlichen Regelung ausgeschüttet werden sollen.
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik sind durch den Bundesminister ebenfalls Förderungen für die Forstwirtschaft vorgesehen, die im Rahmen des GAP-Strategieplanes vergeben werden.
Das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrums für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) erhält in den Jahren 2024 und 2025 eine Basiszuwendung von 22,5 Millionen Euro jährlich – eine Steigerung um 28,6 Prozent! In den Erläuterungen zum Budgetbegleitgesetz heißt es, dass „die zusätzliche Deckung der Kosten, insbesondere auch zur Erfüllung der zunehmenden notwendigen Forschungsarbeiten, im öffentlichen Interesse erforderlich“ sei. Es wird jedoch nicht darauf eingegangen, welche zunehmenden notwendigen Forschungsarbeiten gemeint sind, und welches öffentliche Interesse angesprochen wird.
Insgesamt fehlt auf Grund der Vielzahl an waldbezogenen Förderungen eine transparente gebündelte Form der Information, wer welche Förderungen auf Grund welcher Maßnahme erhält und welcher Gesamtförderbetrag bezogen wird.
Es kann derzeit etwa nicht umfassend festgestellt werden, welche konkreten gesellschaftlichen Leistungen durch die Förderungen des Waldfonds erbracht wurden, die über die gesetzlichen Bestimmungen des Forstgesetzes für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung hinausgehen und wie diese Leistungen in Relation zum Umfang der eingesetzten Budgetmittel stehen. Dies aber muss Grundvoraussetzung für die Zulässigkeit jeglicher Beihilfemaßnahme sein.
In den Erläuterungen zur Änderung des Waldfondsgesetzes wird argumentiert, dass „die Waldbewirtschafterinnen und -bewirtschafter weiter unterstützt werden, um die durch den Klimawandel stark gestiegenen Kosten und verringerten Erträge tragen zu können.“
Der Waldfonds wurde daher um 100 Millionen Euro aufgestockt, sodass in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 47 Millionen Euro an zusätzlichen Förderungen gewährt werden können. Forschungsmaßnahmen werden mehrfach förderbar sein.
Die Wälder Österreichs sind ein wichtiger Faktor für die gesamte Gesellschaft. Die Vergabe von Fördergeldern durch Steuermittel darf aber nicht angebliche oder tatsächliche private Wertverluste begleichen, sondern muss dem Ziel, den Wald trotz Klimaerhitzung für die nächsten Generationen zu erhalten, dienen.
Auch der Rechnungshof hat heuer bereits wichtige Empfehlungen gegeben, wo die Verantwortlichen ansetzen müssen. (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/III/808/imfname_1486484.pdf)
So weist er unter anderem darauf hin, dass die Vorgaben im Waldfondsgesetz nicht ausreichen, um die Alters– und Baumartendurchmischung und somit die Widerstandsfähigkeit der Wälder zu erhöhen, damit die Resilienz der Wälder angesichts des Klimawandels gestärkt würde. Auch empfiehlt er, einen Schwerpunkt auf präventive Maßnahmen zur Sicherung und zum Erhalt der Schutzfunktionen des Waldes zu legen͕ um etwaige Schäden und damit verbundene Kosten hintanzuhalten.
Weiters fehlt die Implementierung wirksamer und zukunftsweisender Beschaffungserfordernisse (Maßnahmen) zur Schaffung klimafitter Wälder. Der Rechnungshof hat außerdem ein besonderes Augenmerk auf den Zustand des Schutzwaldes gelegt. Rund 34 Prozent der Schutzwaldflächen sind stark überaltert oder bereits in der Zerfallsphase. Um einen Schutzwald im weit fortgeschrittenen Zustand des Zerfalls wiederherzustellen, sind kostenintensive Investitionen notwendig.
Wie aus den jährlichen Wildschadensberichten an das Parlament hervorgeht, ist die Verbiss- und Schälschadensituation unbefriedigend und ändert sich nur unwesentlich. Der Anteil verjüngungsnotwendiger Waldflächen mit Wildschäden ist sowohl im Wirtschaftswald als auch im Schutzwald angestiegen. Speziell im Schutzwald sind die Schälschäden höher als in der Vorperiode.
Für die Sicherung der Kohlenstoffsenke Wald ist neben dem Baumbestand auch auf den Boden ein besonderes Augenmerk zu richten. Ein gezieltes Management bei der Baumartenwahl und möglichst optimale Schonung der Böden bei der Holzernte durch geringe Befahrung sind wichtige Ziele bei der Bewirtschaftung der Wälder.
Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft und die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden im Zusammenhang mit waldbezogenen Förderungen aufgefordert,
· einen Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide vorzugeben,
· die Förderungen degressiv zu gestalten, so dass pro Hektar Förderfläche kleinere ForsteigentümerInnen in Relation mehr Ausgleich erhalten als Wald-Großgrundbesitzer,
· eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfassung vorzulegen, damit die Förderempfänger:innen, die entsprechenden Förderbeträge je Maßnahme und der Gesamtbetrag in der Transparenzdatenbank veröffentlicht werden, sowie
· einen jährlichen Bericht an den Nationalrat zu übermitteln, der alle waldbezogenen Förderungen zusammenfasst und Einblick in die jeweiligen Maßnahmen, Verteilung der Fördergelder und ihre Effekte, insbesonders auf den Schutzwald und den Wandel hin zu klimafitten Wäldern, gibt.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft