374/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dietmar Keck, Cornelia Ecker,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Berichtspflicht über die Haltung und den Transport von Kälbern aus der AMA Rinderdatenbank

 

Die jetzt öffentlich gewordenen besorgniserregenden Zustände in der Tierhaltung und beim Tiertransport von Kälbern aus Österreich müssen restlos aufgeklärt werden. Laut Medienberichten waren diese Missstände in der Kälberhaltung bei Insidern längst bekannt. Die Frage ist daher naheliegend, was von Seiten der für die Landwirtschaft zuständigen Bundesministerin unterlassen wurde, um diese nicht akzeptablen Systeme zu beseitigen und warum die hoch dotierten Agrarfördersysteme (in Österreich werden seit dem EU-Beitritt jährlich rund zwei Milliarden Euro an Agrarförderungen ausbezahlt) nicht dazu beigetrugen, diese untragbaren Zustände und das unerträgliche Tierleid zu verhindern. Durch die verpflichtende Kennzeichnung der Kälber über die AMA-Rinderdatenbanken ist jegliche Tierbewegung (Geburt, Tod, Verkauf, Kauf, Schlachtung) in Europa bekannt, was ein enormes Aufklärungspotential bieten würden, um Missstände aufzudecken und Tierleid zu verringern.

 

Über die Daten in den Tierdatenbanken müsste auch in der Vergangenheit bekannt gewesen sein, ob und wie viele viel zu junge Kälber ins Ausland transportiert und als „Ausschussware“ entsorgt wurden, wie dies Tierärzte kritisierten. Mit diesen Erkenntnissen hätte gegen diese mit Tierleid verbundene Praxis, die anscheinend in einem Teil der Milchviehbetriebe schon länger herrscht, bereits früher Maßnahmen getroffen werden können.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher folgenden  

 

Antrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat einen jährlichen Bericht bis zum 31. 3. jeden Jahres über die Haltung und den Transport von Kälbern aus den Daten der AMA Rinderdatenbank vorzulegen, welcher jeweils mindestens folgende Informationen beinhalten muss, nämlich:

 

1.    Wie viele Kälber in welchem Alter vom Geburtsbetrieb verkauft wurden, aufgegliedert in Zahlen für Kälber im Alter von bis zu einer Woche, von einer bis zwei Wochen, bis zwei bis drei Wochen, von drei bis vier Wochen, bis vier bis fünf Wochen, von fünf bis sechs Wochen;

  1. Wohin die Tiertransporte der Kälber im Alter von unter sechs Wochen gingen, inklusive Gliederung nach Alter, Bestimmungsort der Mast und dem Schlachtort;
  2. Wie viele Kälber vor Erreichen der vierten Lebenswoche als gestorben/verendet gemeldet wurden;
  3. Wie viele Betriebe Kälber im Alter unter von unter vier Wochen verkauft haben;
  4. ob diese betreffenden Milchviehbetriebe, die die Kälber sehr früh von deren Muttertieren getrennt haben, Agrarförderungen (sei es Flächenförderung, ÖPUL-Förderung, Investitionsförderung) erhalten haben inklusive der Gesamtsumme dieser erhaltenen Agrarförderungen.

 

Für die Jahre 2017-2019 ist dieser Bericht bis zum 31.5.2020 vorzulegen.

 

Die AMA Rinderdatenbank ist weiters so aufzusetzen, dass der Lebensverlauf jedes Tieres von der Geburt bis zum Tod nachvollziehbar ist, unabhängig davon, ob es ins Ausland verbracht wurde.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft