3765/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 24.11.2023
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Werner Herbert, Christian Lausch
und weiterer Abgeordneter
betreffend Finanzielle Verbesserungen für die Exekutive
Die aktuellen dienst- und besoldungsrechtlichen Grundlagen gehen grundsätzlich von einem Beamten mit verwaltungsspezifischer Prägung aus und gehen – abgesehen von einigen Detailregelungen (z.B. im Beamten-Dienstrechtsgesetz oder auch im Gehaltsgesetz) – kaum oder nur sehr unbefriedigend auf die beruflichen Herausforderungen eines Exekutivbeamten ein. Es bedarf daher eigener rechtlicher Bestimmungen, die den berufsspezifischen Ausprägungen und Anfordernissen tatsächlich gerecht werden. Insbesondere Folgende Maßnahmen sind zu ergreifen:
· Subsumierung aller pauschalierten und ruhegenussfähigen Zulagen in das Grundgehalt, wodurch die Fortzahlung auch bei einer unverschuldeten dienstlichen Abwesenheit oder im Krankheitsfall sowie auch eine Auszahlung 14x im Jahr gesichert ist.
· Erweiterung auf 23 Gehaltsstufen, da das derzeitige Gehaltstufensystem nur über 21 Abstufungen (19 Gehaltsstufen + 2 Dienstalterszulagen) verfügt. Dies entspricht insgesamt 42 Besoldungsjahren. Tatsächlich liegt aber aufgrund der pensionsrechtlichen Verschlechterungen der vergangenen Jahre das tatsächliche Pensionsalter bei nunmehr möglichen 47 Dienstjahren, was bedeutet, dass es für die davon betroffenen Bediensteten in den letzten 8 Dienstjahren in der Praxis keine Gehaltsvorrückungen mehr gibt und somit ein wichtiger Anreiz, den Dienst bis zum 65.Lebensjahr wirklich auszuüben, fehlt.
· Ausweitung der Nachtdienstzeit auf 19.00 – 07,00 Uhr (aktuell 22.00 – 06.00 Uhr), was nicht nur eine sachliche und zeitliche Gleichstellung mit den aktuellen Nachtdienstkommandierungen bedeutet (diese erfolgen in der Regel immer von 19.00 – 07.00 Uhr) sondern auch eine finanzielle Verbesserung der Nachtdienstzulage aber auch bei der Überstundenvergütung bedeuten würde.
· Zulage für besonders arbeitsintensive Polizeidienststellen, da besonders in den Ballungsräumen durch außergewöhnliche arbeitsintensive Herausforderungen dieser besondere Mehraufwand samt den damit verbundenen physischen und psychischen Belastungen nur durch eine wertschätzende Zulage abgegolten werden kann.
· Finanzielle Verbesserungen für Sonderverwendungen (z.B. Cobra, WEGA, SKO) in Form einer angemessenen Zulage für die Abgeltung ihrer besonderen Gefährdung, die in Ausübung ihrer Tätigkeit verbunden ist.
· Anpassung der pauschalierten Aufwandsentschädigung, die im Jahr 1973 eingebführt und seither noch nie erhöht wurde. Eine wertgesicherte Anpassung auf das heutige Preisniveau ist daher dringend geboten.
· Erhöhung des Essenzuschusses (SODEXO) durch Vereinheitlichung des steuerfreien SODEXO-Auszahlungsbetrages für alle Bediensteten, der gemäß § 3, Abs. 1, Zi. 17 EstG derzeit pro Arbeitstag mit € 2,- festgesetzt ist und vom Dienstgeber entsprechen der Dienstzeiten pauschaliert ausbezahlt wird. Hier besteht aber die Ungerechtigkeit, dass Bedienstete mit einer 5-Tage-Woche (Verwaltungsdienst oder Gleitzeitplan) aktuell € 440,- jährlich erhalten, während Polizisten im Schicht- und Wechseldienst nur € 320,- erhalten. Wertschätzend wäre ein Auszahlungsbetrag in der Höhe von € 440,- für alle.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher die im Antrag angeführten und dringend notwendigen finanziellen Verbesserungen für die Exekutive umgesetzt werden.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.