3771/A XXVII. GP

Eingebracht am 24.11.2023
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Antrag

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesgesetz zur Abschaffung der CO2-Bepreisung, mit dem das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 geändert wird

 

 

Als ob damit die heimische Bevölkerung nicht schon genug belastet wäre, hat die Bundesregierung von ÖVP und Grüne mit der sogenannten „ökosozialen“ Steuerreform bewiesen, dass sie vor weiteren enormen Belastungen für die Österreicherinnen und Österreicher nicht zurückschreckt. Anstatt in den Markt einzugreifen, um die Menschen zu entlasten, wird aus ideologischen Gründen zusätzlich verteuert.

 

Bis Mitte Dezember 2023 muss ÖVP-Finanzminister Magnus Brunner im Bundesgesetzblatt kundmachen, wie hoch die CO2-Bepreisung 2024 ausfallen wird. Noch im Oktober betonte er vollmundig: „Ich bin ganz klar gegen neue Steuern“.[1] Dem erteilte jedoch ÖVP-Jugendstaatsekretärin Claudia Plakolm eine Absage: Die stufenweise Erhöhung des CO2-Preises sei entschieden.

 

Medienberichten zufolge ist mit einem Anstieg des Preises pro Tonne CO2 von derzeit 32,5 auf künftig 45 Euro zu rechnen.[2] Das bedeutet eine massive Verteuerung an den Zapfsäulen. Der Preis pro Liter Diesel steigt inklusive Mehrwertsteuer auf 13,5 Cent, der von Benzin auf 12,3 Cent.

 

Bis 2025 soll der CO2-Preis weiter auf 55 Euro pro Tonne steigen. Über die Höhe des vermeintlich kompensierenden Klimabonus wird erst Mitte des Jahres 2024 entschieden.

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Quelle: https://www.oeamtc.at/thema/verkehr/mineraloelsteuer-co2-bepreisung-17914742

 

Bis 2025 soll der CO2-Preis weiter auf 55 Euro pro Tonne steigen. Über die Höhe des vermeintlich kompensierenden Klimabonus wird erst Mitte des Jahres 2024 entschieden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz zur Abschaffung der CO2-Bepreisung, mit dem das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022, BGBl. I Nr. 10/2022, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 110/2023, geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022, BGBl. I Nr. 10/2022, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 110/2023, wird wie folgt geändert:

Nach § 34 wird folgender § 35 samt Überschrift eingefügt:

 

„Außerkrafttreten

 

§ 35. Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Dezember 2023 außer Kraft.“

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt diesen Antrag dem Umweltausschuss zuzuweisen.



[1] https://www.puls24.at/news/politik/brunner-praesentiert-budget-knapp-21-milliarden-neue-schulden/310770

[2] https://kurier.at/politik/inland/neuer-co2-preis-ab-2024-wird-sprit-um-mehr-als-12-cent-pro-liter-verteuern/402662015; https://bauernzeitung.at/preise-fuer-treibstoffe-steigen-ab-2024-wegen-co2-steuer/


* Für die steigende zusätzliche CO2-Bepreisung gibt es einen sogenannten "Preisstabilitätsmechanismus". Steigen die Preise für fossile Energie für private Haushalte deutlich, dann steigt die zusätzliche CO2-Bepreisung trotzdem, aber nicht in vollem Umfang. Sinken diese Preise wiederum deutlich, dann ist sogar eine Verdoppelung der Steigerung geplant. Trotz der ungebremsten Teuerung seit 2022 wurden die Spritpreise auch 2023 aus ideologischen Gründen um knapp einen Cent verteuert.