3773/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 24.11.2023
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Mag Gerald Hauser
und weiterer Abgeordneter
betreffend Nein zum Inverkehrbringen von Laborfleisch
Laborfleisch, auch als In-vitro-Fleisch aus der Petrischale bekannt, wird unter labortechnischen Bedingungen hergestellt und soll aus Sicht diverser ideologisierter Interessensgruppen dazu beitragen, den Fleischkonsum vermeintlich umweltfreundlicher und tiergerechter zu gestalten. Diese sprechen dann euphemistisch von Kulturfleisch (cultured meat) oder verwenden Anglizismen wie „safe meat“, „clean meat“ und „victimless meat“. Tatsächlich stehen wirtschaftliche Interessen im Mittelpunkt.
Ausgangsmaterial
für Laborfleisch sind entweder biopsierte Stammzellen aus der Muskulatur
eines lebenden Tieres oder embryonale Stammzellen, die einem Wirtstier
entnommen werden. Um diese zu gewinnen, müssen jedoch heranwachsende
Kälber im Mutterleib und die Mutterkuh getötet werden. Die
entnommenen Zellen werden dann in einer Nährlösung, die unter anderem
fötales Kälberserum enthält, weiter kultiviert. Die
gewünschte Bildung von Muskelfasern erfolgt unter idealen Bedingungen in
einem Bioreaktor, in dem sich die einzelnen Zellschichten auf einer
Trägerschicht ablagern und anschließend entnommen werden
können. Um eine optimale Entwicklung der Zellen zu gewährleisten,
muss dem Nährmedium fötales Kälberserum zugesetzt werden, da es
eine Vielzahl von funktionellen Proteinen, Spurenelementen, Hormonen und auch
Wachstumsfaktoren enthält.[1]
Singapur war das erste Land, das im Jahr 2020 die Produktion von Fleisch aus Zellkulturen zugelassen hat. In der EU unterliegt Laborfleisch als neuartiges Lebensmittel der Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283 und muss daher eine Reihe von Kriterien erfüllen, um auf dem europäischen Markt verkehrsfähig zu sein. Die „The Cultivated B GmbH“, ein Tochterunternehmen eines deutschen Lebensmittelkonzerns, hat kürzlich erste Gespräche mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) über die Zulassung eines Hybridwurstprodukts aus pflanzlichen Zutaten und kultiviertem Fleisch bekannt gegeben.[2] Es ist zu erwarten, dass entsprechende Anträge aus der Lebensmittelindustrie zunehmen werden.
Viele Fragen sind noch offen. So kann über die gesundheitlichen Auswirkungen von Laborfleisch derzeit nur spekuliert werden. Denn bisher haben nur wenige Menschen Laborfleisch probiert. Um die gesundheitlichen Auswirkungen auf den Körper beurteilen zu können, bräuchte es aber Jahre, wenn nicht Jahrzehnte kontrollierten Konsums.
Italien will die Herstellung und den Verkauf von Laborfleisch verbieten. Die Abgeordnetenkammer in Rom verabschiedete im November 2023 einen entsprechenden Gesetzentwurf, der bereits zuvor vom Senat angenommen worden war. Verstöße sollen dem Gesetz zufolge mit Geldstrafen von bis zu 60.000 Euro sowie der Beschlagnahmung von Ware geahndet werden.[3]
Die unterfertigten Abgeordneten stellen zum Schutz der Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher, aber auch unserer Tradition und unserer heimischen Produkte folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.
[1] https://www.derstandard.at/story/3000000179670/hat-fleisch-aus-dem-labor-das-zeug-zum-superfood
[2] https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/zellbasierter-hotdog-erstes-zulassungsverfahren-von-laborfleisch-in-europa-19173637.html
[3] https://www.welt.de/wissenschaft/article248583088/Laborfleisch-In-Italien-darf-Fleisch-aus-dem-Labor-kuenftig-weder-hergestellt-noch-verkauft-werden.html