3775/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.11.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,

Genossinnen und Genossen

betreffend mangelnder Eingriff bei den Treibstoff preisen - die Bundesregierung schädigt KonsumentInnen zu Gunsten der Konzerne

In den vergangenen Monaten haben die hohen Treibstoffpreise für die Konsument:innen erhebliche Mehrausgaben ergeben. Diese konnten, aufgrund der Tatsache, dass in einigen Teilen Österreichs keine Alternativen zum Auto bestehen, nicht umgangen werden. Argumentiert wurde der Preisanstieg mit dem Verweis auf die Konsequenzen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, wobei dieses Narrativ sicherlich naheliegend ist, jedoch nicht unbedingt den Tatsachen entsprechen muss.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) analysierte die Benzin- und Dieselpreisentwicklung ab dem Jänner 2021 und kam in ihrem Tätigkeitsbericht 2022 zu durchaus anderen Gründen, als das Narrativ suggeriert.

Sehen wir uns die Graphik der Preisentwicklung für Diesel, Super95 und Rohöl (Bent) an:[1]


 

Deutlich sichtbar sind die extremen Preissprünge ab dem 24. Februar (in der Graphik angemerkt), bei weit geringeren Verteuerungen der Rohölpreise. Die BWB stellte daraufhin folgende 4 Fragen:[2]

1.    Worauf sind die drastischen Preisanstiege an den Zapfsäulen seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine zurückzuführen ?

2.      Wie haben sich die Margen auf den unterschiedlichen Ebenen der Wertschöpfungskette verändert?

3.       Kam es zu einer Entkoppelung der Kraftstoffpreise von den Rohölpreisen?

4.      Sind aus den Preisdaten Hinweise ableitbar, die auf einen Rückgang des Wettbewerbs sowohl auf Tankstellen- als auch auf Raffinerieebene hinweisen?

Feststellen ließ sich aufgrund der durchgeführten Marktanalyse, dass die Preisentwicklung an den Tankstellen von den Rohölpreisen entkoppelt sind. Im Juni 2022 stieg der Dieselpreis/Liter gegenüber dem Preisniveau vor dem Krieg in der Ukraine um rund 36 Cent/Liter, jener von Benzin um rund 41 Cent/Liter, wobei der Rohölpreis jedoch nur um rund 22 Cent/Liter anstieg. Insgesamt ergab sich eine „Verdreifachung der Bruttoraffinierungsmargen von rund 7 Cent auf etwa 23 Cent pro Liter verarbeitetes Rohöl“[3], wobei die Quartalsbericht der Erdölraffinerien, die Annahme bestätigen, dass die Gewinnmargen der Raffinerien, vergleichbar mit den Bruttomargen gestiegen sind.

Zweifelsfrei wird deutlich, dass die hohen Treibstoffpreise aufgrund der Eigeninteressen der Konzerne standen und sowohl eine volkswirtschaftliche Schädigung Österreichs, als auch jener der auf den Treibstoff alternativlos angewiesenen KonsumentInnen in Kauf genommen wurde. So haben die Mineralölkonzerne auch europaweit ungehindert Rekordgewinne eingefahren. Selbst die vermeintliche Lösung der Regierung, mit Einhebung der „Energiekrisenbeiträge“ bei den Unternehmen ist weit unter den Erwartungen geblieben und kann als gescheitert betrachtet werden.

Das andauernde Nichteinschreiten des für das Preisgesetz zuständigen Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, hat dafür gesorgt, dass sich die Preissteigerungen bei den Treibstoffen in die gesamte österreichische Wirtschaft gefressen haben. Anstatt das Preisgesetz bestimmungsgemäß anzuwenden und nach einer amtswegigen Untersuchung Höchstpreise zu verordnen, hat er einfach nichts unternommen.

Zwar hat die Bundeswettbewerbsbehörde eine Branchenuntersuchung auf Basis des Wettbewerbsgesetzes durchgeführt, sie musste sich dabei allerdings auf die Auskünfte der betroffenen Unternehmen verlassen und hat keine Betriebsprüfungen vorgenommen. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Steigerung der Raffineriemargen zu Mehrkosten von rund 12 Euro pro Tankfüllung geführt hat.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch als möglich einen Entwurf über gesetzliche Grundlagen zur Stärkung der Preiseingriffe bei Treibstoffen vorzulegen, die dazu führen, dass im Sinne der Konsument:innen leichter Verfahren eingeleitet werden können und in den Verfahren mehr Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen.“

 

 

 

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.



[1] BWB Tätigkeitsbericht 2022, S. 65.

[2] BWB Tätigkeitsbericht 2022, S. 66.

[3] Tätigkeitsberichts des BWB für 2022, S. 67.