3780/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 13.12.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Reform des Kindschaftsrechts
In kaum einem anderen gesellschaftlichen Bereich bildet sich der stetige gesellschaftliche Wandel so ab, wie im Bereich des Ehe- und Familienlebens. Was vor wenigen Jahrzehnten noch als ausgeschlossen oder inakzeptabel gegolten hat, ist heute selbstverständlich. Dieser stetige Wandel wurde offenbar auch von den Regierungsparteien erkannt, weshalb sie sich im Regierungsprogramm 2020 -2024 betreffend die Weiterentwicklung des Familien- und Eherechts auch zum Teil tatsächlich ambitionierte Ziele gesetzt haben. Das Problem ist nur, dass von all diesen Zielen bis jetzt, 10 Monate vor dem regulären Ende der Gesetzgebungsperiode, praktisch nicht umgesetzt worden ist. Wenn aber die Rechtsordnung mit der gesellschaftlichen Realität nicht Schritt hält, hat dies gravierende nachteilige Folgen vor allem für die Rechtskultur und für die Rechtssicherheit und damit letztlich für die gesamte Gesellschaft. Es ist eine Tatsache, dass viele Familien, deren Elternteile getrennt leben, das Doppelresidenzmodell problemlos praktizieren, obwohl es gesetzlich nicht vorgesehen ist. Da es daher für dieses Modell auch keine spezielle unterhaltsrechtliche Regelung gibt, verweigert der Staat somit für den Fall diesbezüglicher Meinungsverschiedenheiten die gebotene Rechtsfürsorge.
Bei Abfassung des Regierungsprogramms war den Regierungsparteien offenbar auch klar, dass die derzeitigen materiellen und verfahrensrechtlichen Regelungen zur Festsetzung des Kindesunterhaltes reformbedürftig sind. Im Besonderen zeigt sich dies in Fällen, in denen der geldunterhaltspflichtige Elternteil selbständig erwerbstätig ist, zumal in diesen Fällen zur Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage zumeist ein kostspieliges Gutachten einzuholen ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem
Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage betreffend die Neuordnung des
Kindschaftsrechts und des Kindesunterhaltsrechts vorzulegen, welche das
Doppelresidenzmodell gesetzlich verankert, die gemeinsame Obsorge als Regelfall
etabliert und zu einer grundlegenden Vereinfachung der materiell-rechtlichen
Unterhaltsbemessung führt."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.