3781/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 13.12.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Abschaffung der Beschäftigungsbewilligung für Asylwerber:innen in Mangelberufen
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob im Juni 2021 zwei Erlasse auf, welche den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerber:innen deutlich eingeschränkten. Während Asylwerber:innen zuvor lediglich für Erntehilfe und Saisonarbeit eingestellt werden konnten, ist seither eine Beschäftigung gemäß § 4 Abs 1 AuslBG ab drei Monaten nach Zulassung zum Asylverfahren möglich. Jedoch bestehen weiterhin bürokratische Hürden: Unternehmen, die eine:n Asylwerber:in einstellen wollen, müssen vorerst eine Beschäftigungsbewilligung beantragen, woraufhin das Arbeitsmarktservice (AMS) eine Arbeitsmarktprüfung durchzuführen hat.
Bekannterweise ist der Fach- und Arbeitskräftemangel in Österreich eine große Belastung für die Unternehmen und für die Wirtschaft. Aufgrund der sich wandelnden Demographie und der immer älter werdenden Bevölkerung in Österreich ist auch kein Ende des Fachkräftemangels absehbar - die Liste an Mangelberufen wird immer länger. Gerade in jenen Berufen sollte es für Unternehmer:innen möglich sein, schnell und unbürokratisch Asylwerber:innen einzustellen. Die Durchführung einer Arbeitsmarktprüfung erscheint angesichts der Tatsache, dass Unternehmen allein aus sprachlichen Gründen Arbeitnehmer:innen aus Österreich oder der Europäischen Union bevorzugen, redundant. Weiters wird durch die bestehenden Kollektivverträge das Risiko des Lohndumping vorgebeugt.
Die Abschaffung der Beschäftigungsbewilligung für Vertriebene aus der Ukraine war ein erster Schritt in die richtige Richtung. So wäre die Abschaffung der Beschäftigungsbewilligung für Asylwerber:innen in Mangelberufen ebenfalls in vieler Hinsicht von Vorteil. Die durch die Notwendigkeit einer Beschäftigungsbewilligung entstehende Bevormundung von Unternehmen durch das AMS würde wegfallen und Bürokratie abgebaut werden. Außerdem wirkt Arbeit als Integrationsmotor: Für jene Asylwerber:innen, deren Asylverfahren positiv endet, stellt ein früher und einfacher Arbeitsmarkteinstieg ein wichtiger Schritt in Richtung Integration dar. Schlussendlich wird auch deren Abhängigkeit von staatlicher Hilfe durch einen frühzeitigen Einstieg in den Arbeitsmarkt reduziert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, wird aufgefordert, in Mangelberufen die Voraussetzung einer Beschäftigungsbewilligung für Asylwerber:innen abzuschaffen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.