3784/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 13.12.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Reform der tertiären Bildungslandschaft: Regierungsprogramm umsetzen, Hochschulplan konkretisieren
Der Bereich Wissenschaft, einschließlich der tertiären Bildung, hat in den letzten Jahren ordentliche Budget-Steigerungen erfahren und erhält - im Gegensatz zum schulischen Bildungsbereich - auch 2024 eine zumindest die Inflation abdeckende Budgeterhöhung. Fraglich ist aber, ob das Geld bestmöglich zum Wohl der Studierenden, der Gesellschaft und der Wirtschaft eingesetzt wird.
Die Aufgabenverteilung zwischen Universitäten und Fachhochschulen ist eher historisch gewachsen als strategisch geplant, die Modelle der Studienplatzfinanzierung sind uneinheitlich und inkonsequent. Thematische Schwerpunktsetzungen, Clusterbildung und die Nutzung von Synergieeffekten finden kaum statt. Die Realität bleibt damit hinter dem Regierungsprogramm 2020-2024 zurück, in dem mit Aussagen wie "nicht jedes Fach muss an jedem Standort unterrichtet werden" oder "österreichweite Abstimmung des Lehrangebots" entsprechende Ansätze sehr wohl enthalten sind.
Folgende steuerungsrelevante und teils zusammenhängende Punkte aus dem Regierungsprogramm sind aus Sicht der Antragssteller:innen nicht oder nur teilweise umgesetzt:
Der "Österreichische Hochschulplan 2030
(HoP)" stellt eine Dachstrategie für die vier Sektoren Uni,
FH, PH und Privathochschulen/Privatuniversitäten, bleibt aber
über weite Strecken sehr vage. Er enthält keine klaren Aussagen, wie
die Effektivität des Mitteleinsatzes im Hochschulwesen verbessert werden
soll. Genannt werden vier Ziele bzw. Zielindikatoren: 1.) Verbesserung der
Betreuungsrelation, 2.) Steigerung der Zahl der Studienabschlüsse, 3.)
Internationalisierung der Absolvent/innen und 4.) Gleichstellung.
Unter dem Punkt "Hochschullandschaft und Standortentwicklung" wird die universitätslastige Verteilung der Studienplätze angesprochen: "Im Wintersemester 2021 betrieben 74% aller Studierenden ihr Studium an einer öffentlichen Universität. Ein Blick ins Ausland zeigt bspw., dass bei den „Innovation Leadern“ Dänemark und Niederlande die durch Fachhochschulen angebotene praxisbezogene Berufsausbildung deutlich ausgeprägter ist." Als Konsequenz daraus werden folgende Vorhaben aufgezählt:
Ein notwendiger Schluss aus diesen Aussagen wird im Hochschulplan jedoch vermieden: Ob ein Studium an Universitäten und/oder an Fachhochschulen angeboten wird, darf nicht vom Fach abhängen, sondern davon, ob das Ausbildungsziel ein berufliches oder ein wissenschaftliches ist. Auch Fächer, die traditionell nur an Universitäten angeboten werden, dienen für das Gros der Studierenden als Vorbereitung auf einen Beruf und dürfen daher dem FH-Sektor nicht vorenthalten werden. Die definierte Aufgabenverteilung zwischen Universitäten wird sonst über weite Strecken eine theoretische Vorgabe bleiben, die in der Realität nicht umgesetzt ist. Unklar bleibt im Hochschulplan auch, ob die Studienplatzfinanzierungsmodelle für Universitäten und für Fachhochschulen aneinander angeglichen werden sollen, um Kostentransparenz und Vergleichbarkeit herzustellen.
Insgesamt bleibt der Hochschulplan 2030 konkrete Schritte, ein Mengengerüst und einen Zeitplan schuldig. Wirksame Ergebnisse in dieser Legislaturperiode sind nicht absehbar.
Aus Sicht der unterzeichnenden Abgeordneten ist das Reformtempo zu langsam und die Zielsetzung des Hochschulplans zu vage. Viel Steuergeld wird eingesetzt, um bestehende Strukturen fortzuschreiben, während wichtige Punkte des Regierungsprogramm nicht oder nur in Ansätzen umgesetzt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, in der verbleibenden Legislaturperiode eine Reform der tertiären Bildungslandschaft in die Wege zu leiten, die - wie im Regierungsprogramm 2020-24 vorgesehen - folgende Eckpunkte umfasst:
Zu diesem Zweck soll weiters der Hochschulplan 2030 konkretisiert und um ein Mengengerüst und einen Zeitplan ergänzt werden, aus denen klar hervorgeht, wie die Realität an die definierte Aufgabenverteilung zwischen Universitäten und Fachhochschulen herangeführt werden soll."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.