3786/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 13.12.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Gewaltschutzstrategie zur besseren Prävention vorlegen
Auch 2024 wird das Frauenbudget höher als im Vorjahr sein, damit steht im fünften Jahr in Folge mehr Budget als im Vorjahr zur Verfügung. Nach wie vor wird dieses Budget aber de facto ausschließlich für Gewaltschutz und spezifisch für die neue 15a-Vereinbarung zur Finanzierung von Gewaltschutz genutzt (1). Kurzum: Es wird wieder erst bei Frauen angesetzt, die bereits Gewalt ausgesetzt sind und nicht an den gesellschaftlichen Strukturen, um zu verhindern, dass Frauen Gewalt ausgesetzt werden.
Der Mangel an Primärprävention ist weithin bekannt, immerhin wird auch bei gemeinsamen Veranstaltungen von Ministerien betont, dass Gewalt gegen Frauen als "gesamtgesellschaftliches Problemfeld" gesehen werden müsse (2). Trotz allem konzentrieren sich die Gegenmaßnahmen aber eben auf das Verhüten weiterer Gewalt und nicht das erstmalige Verhüten davon. Erschwerend kommt hinzu, dass der Informationsstand von betroffenen Frauen sehr unterschiedlich ist. So gibt es zwar mittlerweile eine gemeinsame Homepage für alle Gewaltschutzzentren(3), welche verschiedenen Formen von Hilfsangeboten es gibt, dürfte den meisten Personen aber unklar sein. Vielleicht ist es deshalb auch regelmäßig nötig, mit eigenen Kampagnen über die verschiedenen Angebote zu informieren(4). Eine schwierige Aufgabe, immerhin gibt es keinen vollständigen Überblick, was wo wie im Bereich des Gewaltschutzes geleistet wird. Zumindest war es dem Rechnungshof nicht möglich, eine realistische Einschätzung der Gesamtausgaben von Bund und Ländern in Bezug auf Gewaltschutz zu erstellen (5).
Genau solche Beispiele veranschaulichen schön, wie zersplittert das System in Österreich ist. Gewaltschutz bzw. der Betrieb von Frauenhäusern liegt in verschiedenen Zuständigkeiten und mit dem Abschluss einer 15a-Vereinbarung gibt es zumindest potenziell in Zukunft etwas mehr Übersicht. Positiv zu bemerken ist, dass damit einer Empfehlung des Rechnungshofes Folge geleistet wird und Mindeststandards für bereitgestellte Frauenplätze definiert werden. Auch das BMSGPK versucht, seinen Beitrag zu leisten und hat einen neuen Leitfaden für Allgemeinärzt:innen veröffentlich, damit diese Gewalt leichter erkennen können (6).
Was gutes Zusammenarbeiten zwischen verschiedenen Ressorts wirklich brauchen würde, fehlt aber: die langfristige Strategie. Derer Fehlen bemängelte der Rechnungshof ebenso (7), allerdings ist die Forderung weder neu noch überraschend. Bereits 2017 forderte die Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) eine langfristige Planung und Strategie, mit der Gewalt umfassend betrachtet wird und eine gesicherte Finanzierung für nachhaltige Gegenmaßnahmen sichergestellt werden kann (8).
Schockierend ist, wie viele der GREVIO-Empfehlungen sechs Jahre später vom Rechnungshof quasi ident als Kernelemente einer derartigen Strategie identifiziert wurden. Mehr Täterarbeit, bessere Beweiserhebung, bessere Datenerhebung in der Kriminalstatistik, verlässlichere Finanzierungsmodelle - alles nach wie vor fehlende Elemente. Als effektive Gegenmaßnahme und um Gewalt gegen Frauen endlich bei der Wurzel anzugehen und um auch nicht mehr im Dunkeln zu tappen, welche Maßnahmen wie ineinander greifen, gilt es also, diesen Empfehlungen endlich zu folgen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien, wird aufgefordert,
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.