379/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Sonja Hammerschmid,

Genossinnen und Genossen

 

 

betreffend Nein zum Notenzwang – Ja zur Wahlfreiheit

 

Das unter Schwarz-Blau beschlossene Pädagogik-Paket war nicht nur für sämtliche BildungsexpertInnen ein fataler bildungspolitischer Rückschritt. Für diese ist klar: mit dem Schulmodell des letzten Jahrhunderts werden wir nicht die Genies des 21. Jahrhunderts finden. Auch für viele PädagogInnen in den Klassenzimmern war die Wiedereinführung des Notenzwangs für 8-Jährige an den Volksschulen eine herbe Enttäuschung. Diese haben bereits sehr gut mit der verbalen Benotung in den Klassenzimmern gearbeitet und wissen über die Stärken dieses Systems Bescheid: den Lern-Ehrgeiz der Kinder zu wecken. Noten zeigen Kindern vor allem, was sie nicht können und sagen nichts darüber, wo konkret ihre Schwächen und Stärken liegen und wie sie damit umgehen können. Noten lösen oft unnötigen familiären Stress, Frustration und Druck für die Kinder aus.

Das Bildungssystem wird damit nicht besser. Die Pisa-Ergebnisse haben Ziffernnoten in den Volksschulen ebenfalls nicht beflügelt. Das gilt übrigens auch für das von Schwarz-Blau wieder eingeführte Sitzenbleiben in Volksschulen. Eine OECD-Studie (Sonderauswertung der PISA Ergebnisse) weist nach, dass durch das Sitzenbleiben in Volksschulen das Leistungsniveau von Schulsystemen insgesamt sinkt, der Einfluss der sozialen Herkunft auf den Schulerfolg zunimmt und den Ländern zusätzliche Kosten entstehen.

Es gilt auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu hören. In keinem Beruf gibt es Ziffernnoten für Erwachsene in Arbeitszeugnissen. Auch hier baut man auf verbale Rückmeldung und Feedback des Chefs. Abgesehen davon dreht sich die Debatte um VolksschülerInnen. Hier weiß die Bildungswissenschaft sehr gut, was 8-Jährige zum Lernen motiviert und was demotivierend wirkt.

Dass die Notenpflicht im Widerspruch zur zeitgemäßen Bildungsforschung und ihren positiven Erfahrungen mit alternativer Bewertung steht, finden unter anderem auch zwei Volksschulen in Vorarlberg. In Frastanz wollten Eltern und LehrerInnen den Erlass des Bildungsministeriums nicht umzusetzen und anstatt dessen jedem Kind in der zweiten und dritten Klasse ein „gut“ ins Zeugnis zu schreiben. Auch in Lustenau Kirchdorf suchte man nach einer Lösung. Beide Schulen beugten sich dem Druck des Ministeriums. 

In Vorarlberg wurde auch eine Petition ins Leben gerufen. Diese unterstützt den Wunsch nach mehr Wahlfreiheit und fordert ein Ende des Notenzwangs in den Volksschulen. Die Vorarlberger Bildungs-Landesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) unterstützt dieses Anliegen.

Gegenüber dem Standard (06.02.2020) sagt sie: „Seit über 15 Jahren haben mehr als zwei Drittel unserer Schulen bis zur dritten Klasse nur verbal bewertet. Man habe dazu viel in die Entwicklung investiert – Arbeit, die durch den Erlass des Ministeriums hinfällig werde.“

Auch der Wiener Landeselternverband hat mittlerweile eine Petition gegen die Ziffernnoten-Pflicht gestartet. Laut Lehrervertreter Kimberger „sei die Stimmung an den Volksschulen angesichts der neuen Vorgaben des Ministeriums nicht so gut“. Auch er fordert mehr Autonomie und mehr Vertrauen in die Lehrerinnen und Lehrer.

Allen ExpertInnen ist klar, dass man mit Noten keine Verbesserung des gesamten Schulsystems erreicht, sondern es vielmehr um rückwärtsgewandte Pädagogik und die Fortschreibung der schwarz-blauen Parteipolitik an Schulen geht. Für Eltern ist es eine Zwangsbeglückung auf dem Rücken ihrer Kinder.

Es wäre an der Zeit, endlich auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu setzen und Bildungspolitik im Sinne unserer Kinder zu machen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung möge dem Nationalrat eine Novelle des Schulunterrichtsgesetzes vorlegen, in der die Schulautonomie gestärkt wird und die Leistungsbeurteilung wieder bis zum Ende der dritten Klasse Volksschule klassenautonom festgelegt werden kann. Damit soll der Notenzwang aufgehoben und die Wahlfreiheit in der Beurteilungsform ermöglicht werden. Die notwendige Novelle orientiert sich an den Erkenntnissen aus der Wissenschaft im Bereich der Pädagogik und Didaktik, unterstützt SchülerInnen in ihrem Lernwillen und fördert damit positive Lernergebnisse. Der Gesetzesentwurf soll daher auch das Wiederholen einer Schulstufe reformieren (nicht wie jetzt ab der zweiten Klasse, sondern wieder erst ab der vierten Klasse). Auch hier bestätigen die ExpertInnen, dass Sitzenbleiben keine positive Auswirkung auf Lernergebnisse hat. Demotivation und Frustration sind die Folge. Das alles soll in Zukunft VolksschülerInnen erspart bleiben.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuss