3795/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.12.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

betreffend WGG – Flucht vor der Aufsicht durch Austritt aus dem Revisionsverband wirksam verhindern

 

 

Die gemeinnützige Wohnungswirtschaft stellt die zentrale Säule der leistbaren Wohnversorgung in Österreich dar. Entsprechend zentral sind wirksame Aufsichtsmechanismen, wie etwa die Skandale rund um Michael Tojner in Gestalt der Unternehmen Buntes Wohnen bzw. Pannonia, Gesfö und Riedenhof drastisch zeigen.

 

Ein tragender Bestandteil der Aufsichtsarchitektur sind Revisionsverbände gem. § 5 WGG. In jüngster Zeit ist hier ein neuer Revisionsverband entstanden, dessen Proponenten teils direkt, teils indirekt in erhebliche Skandale involviert sind. Publik wurde der Skandal um die gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft „Schönes Wohnen“ zunächst durch einen Artikel in der „Presse“ vom 10.06.2022 mit dem Titel: „Wenn Genossenschaft-Chefs Wohnungen an sich selbst verkaufen“. Brisanter noch als der Titel ist der Inhalt des Artikels selbst: Michael Valentin und dessen Gattin haben entsprechend eines Auszugs aus dem Prüfbericht der Genossenschaft Wohnungen in bester Lage von selbiger erworben. Das Problem daran: Der Verkehrswert soll bei diesen Transaktionen deutlich unterschritten worden sein. Besonders brisant: Als Vorstandsobfrau fungiert Aglaja Valentin – Michael Valentins Gattin. Doch die Liste der Gesetzesverstöße endet mitnichten damit. Die Obfrau mietete eine Wohnung in Bestlage von der Genossenschaft – die drei Einheiten umfasst. Diese Wohnung wurde deutlich aufwändiger saniert als die restlichen Objekte in derselben Wohnanlage. Doch auch dabei blieb es nicht: Michael Valentin hat bzw. hatte einen Dienstvertrag mit der fraglichen Genossenschaft. Dieser wurde abgeschlossen, ohne im Voraus die erforderliche Zustimmung des Aufsichtsrates einzuholen. Die Liste der Verfehlungen ließe sich noch nahezu beliebig lange fortsetzen.

 

Just jener Michael Valentin gerät nun neuerlich ins Licht der Öffentlichkeit. Er ist Vorstandsobmann des neu gegründeten Bundesrevisionsverbandes für gemeinnützige Bauvereinigungen. Besonders brisant daran: Das Unternehmen „Schönes Wohnen“ soll diesem beigetreten sein. Valentins Stellvertreterin Anja Cupal weist gewisse Verflechtungen in den Themenkomplex um die Pleite der Skandalbank Commerzialbank Mattersburg auf: Im Fokus der Geschehnisse steht auch die Wirtschaftsprüfungskanzlei „Pro Revisio – Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH“ – vormals TPA – TAX & AUDIT Wirtschaftsprüfung GmbH. Diese hatte jahrelang die Bilanzen der Pleitebank geprüft (OÖN, Wirtschaftsprüfer der Mattersburger Skandalbank in der Klemme, 17/12/2022)

 

Cupal ist Steuerberaterin und zertifizierte Finanzstrafrechtsexpertin. Das Firmenbuch weist sie als Gesellschafterin der TPA Steuerberatung GmbH und der TPA Group Holding GmbH aus. Zudem ist sie Geschäftsführerin der TPA Steuerberatung GmbH, der TPA Unternehmensberatung GmbH und der TPA International Steuerberatung GmbH. Die Nahebeziehung zwischen der TPA Steuerberatung und der TPA Wirtschaftsprüfungskanzlei ergibt sich schon aus der Namensgebung und aus dem Firmensitz: Wiednergürtel 13, 1010 Wien.

 

Hierin zeigt sich exemplarisch der gegebene Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers. Flucht vor der Aufsicht ist auch im Falle des Wechsels von Revisionsverbänden wirksam zu verhindern, indem § 5 WGG weiter verschärft wird: Einerseits sollen GBV den Revisionsverband nicht wechseln können, solange Mängel bestehen bzw. aufsichtsrechtliche Maßnahmen andauern. Andererseits soll im Fall eines zulässig erfolgten Wechsels der neue Revisionsverband erst nach Ablauf von zwei Wirtschaftsjahren seine Tätigkeit in Bezug auf die jeweilige GBV entfalten dürfen. Dergestalt soll verhindert werden, dass es zu Gefälligkeitsstellungnahmen kommen kann bzw. ein Dumping-Prozess hinsichtlich der Auslegung des WGG losgetreten wird.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass es gem. WGG gemeinnützigen Bauvereinigungen nicht möglich ist, den Revisionsverband zu wechseln, solange Mängel bestehen bzw. aufsichtsrechtliche Maßnahmen andauern, und dass auch bei erfolgtem Wechsel der neue Revisionsverband erst nach zwei Wirtschaftsjahren seine Tätigkeit in Bezug auf die betreffende GBV entfaltet.“

 

 

 

 

 

In formaler Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Bauten und Wohnen ersucht.