3808/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.12.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Reinhold Einwallner,

Genossinnen und Genossen

Betreffend: Zutritt zu Bundesbetreuungseinrichtungen für NGOs

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) zählen zu einer der vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft. Haben sie ihren (oft mit großen Gefahren verbundenen) Fluchtweg einmal zurückgelegt und ein sicheres Land erreicht, sind sie noch immer großen Risiken ausgesetzt. Das zeigt etwa die Zahl von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen, die im laufenden Asylverfahren spurlos verschwinden. 2019 waren dies in Österreich etwa die Hälfte aller UMF, die registriert wurden.[1]

Der Schutz und die Rechte von Kindern sind in Österreich verfassungsrechtlich abgesichert. Das Kindeswohl ist in allen Situation auch im Asylverfahren vorrangig zu berücksichtigen. Dieser Grundsatz wird in der Praxis aber schwer vernachlässigt: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge warten nach wie vor oft viele Monate darauf, eine zur Obsorge berechtigte Person zu Seite gestellt zu bekommen. Damit fehlt es an einer (gerade für vulnerable Gruppen sehr wichtigen) Ansprechperson, die Minderjährige im Asylverfahren aber auch darüber hinaus unterstützen kann.

An Initiativen und Vorschlägen mangelt es in dieser Frage nicht: Bereits vor zwei Jahren forderte der Nationalrat in einer von ÖVP und Grünen mitbeschlossenen Entschließung[2], die Bundesregierung dazu auf, die Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ab Tag 1 sicherzustellen. Die Kindeswohlkommission unterstrich die Notwendigkeit der Obsorge für Minderjährige im Asylverfahren bereits einige Monate zuvor und forderte, die diesbezüglichen Regelungen österreichweit einheitlich zu gestalten. Selbst im aktuellen Regierungsprogramm findet sich das Vorhaben, schnellere Obsorge für UMF zu implementieren. Im Justizministerium liegt offenbar seit über zwei Jahren ein entsprechender Gesetzesentwurf auf, der allerdings an koalitionsinternem Unstimmigkeiten scheitert.[3]

Trotz unzähliger Bekenntnisse ist die Bundesregierung nach wie vor säumig, eine rasche Obsorge für UMF sicherzustellen. Eine große Hilfe bieten diverse NGOs, die unbegleitete Minderjährige im Zusammenhang mit Obsorgeanträgen beraten und unterstützen. Da diesen NGOs der Zutritt zu diversen Betreuungseinrichtungen (insb. Erstaufnahmezentren) untersagt ist, fehlt es für die Beratung oft am Zugang zu den betroffenen Kindern und Jugendlichen. Die Gestattung dieses Zutritts liegt also nicht nur im Interesse der Minderjährigen, sondern auch im Interesse der Bundesregierung, die durch die Entschließung 212/E nach wie vor aufgefordert ist, die Obsorge für UMF ab Tag 1 sicherzustellen. Die Ermöglichung entsprechender Beratungstätigkeit durch NGOs wäre hierbei ein erster wichtiger Schritt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, sicherzustellen, dass Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs), die Beratung im Zusammenhang mit Obsorgeanträgen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge anbieten, zu diesem Zweck regelmäßigen Zutritt zu Betreuungseinrichtungen des Bundes erhalten.“

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für innere Angelegenheiten

 



[1] https://www.derstandard.at/story/2000113867559/die-haelfte-der-unbegleiteten-fluechtlingskinder-in-oesterreich-verschwindet

[2] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/E/212/fname_1014144.pdf

[3] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/15881/imfname_1597911.pdf